Betreff
Befreiung von Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021
Vorlage
0501-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die in Punkt 2 und Punkt 4 des Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 (Vorlage 0274-AT/2020), dessen Verlängerung vom 11.09.2020 (Vorlage: 0358-StR/2020) sowie die darin gesetzte Frist der Gebührenbefreiung für Sondernutzungen (31.12.2020) erneut zu verlängern. Die Gebührenbefreiung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021. Ebenso wird die in Nr. 3 des Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 (Vorlage 0274-AT/2020) beschlossene Ausdehnung der Außengastronomie bis zum 31.12.2021 verlängert.

 


II. Begründung:

 

Die mit dem erneuten Lockdown verbundene Schließung von Gastrobetrieben/Einzelhandels-geschäften hatte für diese meist Umsatzeinbußen von 100% zur Folge. Die Auswirkungen der Pandemie sind für diese Betriebe derzeit noch nicht absehbar, werden aber in vielen Fällen  existenzbedrohend sein.

Für die Einzelhandels- und Gastrobetriebe wird die Krise auch dann noch nicht vorbei sein, wenn das Infektionsgeschehen eigentlich die Rückkehr in die Innenstädte erlaubt.

Mit der Verlängerung der Gebührenbefreiung bis zum 31.12.2021 will die Stadt weiterhin ihren Beitrag leisten, ein Zeichen für Handel und Gastronomie setzen und diese durch Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren entlasten.

Der Fortbestand vieler Betriebe ob im Einzelhandel oder im Gastrogewerbe ist hierbei selbstredend im städtischen Interesse.

Der befristete Erlass von Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2021 ist gemäß der Satzungen somit rechtlich durch die Oberbürgermeisterin zulässig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2021 betragen die Mindereinahmen voraussichtlich

Amt 67                       37.000 €

Amt 32                       46.000 €

                                   83.000 €

 

 

Amt 67 – Kostenstelle  41105.40200

Die im Bereich dieser Kostenstelle anfallenden Einnahmen aus Sondernutzungen belaufen sich auf ca. 37.000 €.

 

Amt 32 - Haushaltsstelle 11300.110500:

Für das Jahr 2019 wurde im Anordnungssoll eine Einnahme von 70.954 € ausgewiesen. Demgegenüber wurde im Jahr 2020 mit den bereits beschlossenen Gebührenbefreiungen eine Einnahme von ca. 25.000 € erzielt. Der Differenzbetrag (ca. 46.000 €) ist somit gleichzeitig die zu erwartende Mindereinnahme.