Betreff
Einwohneranfrage - Verbesserung der Infrastruktur zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Corona in Eisenacher Schulen und Kitas
Vorlage
EAF-0064/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wird die Stadt Eisenach für den Präsenzunterricht nach dem Lockdown (und in den Abschlussklassen schon jetzt)für einen hinreichenden Corona-Schutz die Teilung von Klassen und Schichtunterricht organisieren, damit auch weiterhin in Thüringer Klassenräumen kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss?

2.       Welche weiteren öffentlichen Räume können für geteilte Schulklassen und Kindergartengruppen vorübergehend zur Verfügung gestellt werden? Welche Initiativen wurden ergriffen, zusätzliches Personal aus pädagogischen Ausbildungseinrichtungen in Eisenach anzustellen?

3.       Werden Lehrern, Erziehern und Schülern (etc.), die der Risikogruppe angehören FFP2 Masken kostenfrei zur Verfügung gestellt?

4.       Welche Maßnahme unternimmt die Stadt um das Personal beim Gesundheitsamt Eisenach-Wartburgkreis entsprechend den Anforderungen der Pandemie weiter aufzustocken und die Erreichbarkeit der Ämter/Stadtverwaltung unter Corona-Bedingungen zu verbessern?

5.       Wie kann die Stadt die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und den Einrichtungen verbessern? (Vereinheitlichung der Erkenntnisse wann ein Kind in die Einrichtung kann und wann nicht).

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Teilung von Klassen und Schichtunterricht ist eine schulorganisatorische Maßnahme, die nicht von der Stadtverwaltung als Schulträger getroffen wird. Sollten sich Schulen mit diesbezüglichen Bitten und Wünschen auf Unterstützung an den Schulträger wenden, so wird das Mögliche getan.

 

 

zu 2.

Ein zusätzlicher Raumpool steht nicht zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Eisenach als Schulträger hat keine Möglichkeit, zusätzliches pädagogisches Personal einzustellen. Dies obliegt allein dem Staatlichen Schulamt. Unabhängig davon unterstützt das vom Schulträger eingestellte Personal (Schulsozialarbeiter, Lerncoaches) den pädagogischen Prozess im Rahmen enger rechtlicher Grenzen.

 

 

zu 3. Für alle Erzieherinnen in den städtischen Kindertageseinrichtungen wurden kostenlos FFP2-Masken durch die Stadt zur Verfügung gestellt.

 

 

zu 4.

Die personelle Ausstattung des Gesundheitsamtes liegt aufgrund einer bestehenden Zweckvereinbarung in der ausschließlichen Zuständigkeit des Landratsamtes Wartburgkreis. Die Stadt Eisenach beteiligt sich aber auch hierbei an den durch die Pandemie entstehenden zusätzlichen Kosten. Darüber hinaus wurden rd. zwei Dutzend städtische Mitarbeiter/innen ganz oder teilweise als Unterstützung des Gesundheitsamtes bei der Quarantäneüberwachung eingesetzt.

Hinsichtlich der telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung wurde die Besetzung der zentralen Einwahlnummer sowohl organisatorisch optimiert als auch personell verstärkt. Darüber hinaus wurden zentrale Einwahlnummern der einzelnen Ämter eingerichtet um deren Erreichbarkeit zu verbessern. In diesem Monat soll noch eine Softwarelösung in Betrieb genommen werden, die vollständige direkte Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen auch im Homeoffice über die dienstliche Telefonnummer ermöglicht.

 

 

 

zu 5. Die Entscheidung ob der Gesundheitszustand eines Kindes es zulässt, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen, kann nur im Einzelfall durch den behandelnden Arzt getroffen werden. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Eisenacher Kinderärzten gab es in der Vergangenheit eine Gesprächsrunde. Es wurde vereinbart, dass bei Problemen der direkte Kontakt zwischen Kita und Kinderarzt gesucht wird, natürlich immer unter Beachtung des Datenschutzes.