Betreff
Einwohneranfrage - Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung
Vorlage
EAF-0067/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Handelt es sich hier um einen Sachverständigenbeirat, der dem Stadtplanungsamt zur Seite steht?

2.       Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der Mitglieder getroffen?

3.       Welche konkreten Aufgaben hat der Beirat in welchem Zeitraum?

4.       Obwohl Stadtplanung/-entwicklung selbstverständlich unter sozialen Aspekten erfolgen muss, bedarf es in einem solchen Gremium vor allem fachkompetenter. erfahrener Stadtplaner, die alle notwendigen Aspekte der Stadtplanung, (historische Strukturen, Baubestand, geografische und ortstypische Besonderheiten, städtebauliche Planungs- und Gestaltungsprinzipien etc.) in die Arbeit des Beirates einbringen.

Hat man in Erwägung gezogen bzw. sich darum bemüht, externen Sachverstand von der Bauhaus-Universität Weimar zu erhalten, z.B. vom Lehrstuhl Architektur und Städtebau?

5.       Zukunftsorientierte, auch ökologische Aspekte berücksichtigende Stadtentwicklung muss zwingend eine nachhaltige Verkehrsplanung einbeziehen.

Gehören Experten für Verkehrsplanung zum Beirat?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung übernimmt eine beratende Funktion gegenüber dem Stadtrat, den zuständigen Ausschüssen und der Oberbürgermeisterin. Es handelt sich hierbei um ein interdisziplinär besetztes Gremium an der Schnittstelle zwischen Sozialplanung und räumlicher Planung. Oder einfacher formuliert: Fragen der Stadtentwicklung (z.B. bauliche Maßnahmen, Quartierentwicklung) sollen im Kontext der Sozialplanung bearbeitet werden. Es handelt sich hierbei um einen wechselseitigen Prozess.

 

zu 2.

Die Auswahl der Vertreter*innen fand auf Fachamtsebene statt und richtet sich nach der vom Stadtrat im November 2020 verabschiedeten Satzung. Gemäß §3 setzt sich der Beirat aus der Oberbürgermeisterin, 12 stimmberechtigten und 6 beratenden Mitgliedern zusammen. Die Auswahl der stimmberechtigten Mitglieder erfolgte aus folgenden beiden Interessengruppen: (1) Vertreter der Einwohner der Stadt Eisenach und (2) Vertreter der kommunalen und freien Träger sowie Akteursgruppen und Institutionen der Stadtentwicklung.

Als Vertreter*innen der ersten Interessengruppe konnten zentrale Interessenvertreter*innen von Seiten des Fachamtes für die Mitarbeit im Beirat gewonnen werden. So galt es Personen für die Beiratsarbeit zu akquirieren, welche die Interessen der in der Satzung festgelegten Akteursgruppen wiederspiegeln können. Gleiches galt auch für die zweite Personengruppe.

Der Beirat widmet sich einem vielfältigen, interdisziplinären Aufgabengebiet. Die Auswahl der Mitglieder trägt dieser Aufgabe Rechnung. Der Auswahl vorausgegangen ist ein breiter Diskussionsprozess innerhalb der Verwaltung, aber auch in den relevanten politischen Ausschüssen.

 

zu 3.

Die Aufgaben des Beirates für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung ist unter §2 in der Satzung ausdifferenziert aufgeführt. Der Beirat steht dem Stadtrat, den Ausschüssen und der Oberbürgermeisterin beratend zur Seite und kann Empfehlungen aussprechen. Im Fokus der Beiratsarbeit stehen Fragen der integrierten Sozialplanung und integrierten Stadtentwicklung.

Im Fokus 2020 steht die Diskussion und Bewilligung der Mikroprojekte im Rahmen des Landesprogramms für Solidarisches Zusammenleben der Generationen. Der Beirat hat die Aufgabe über die Bewilligung von Projektanträgen (Ausgaben zwischen 500 bis 1.000 Euro) zu entscheiden.

Weiterhin bringt die Stadtentwicklung aktuelle Themen mit ein.

 

zu 4.

Im Beirat wird Frau Professor Dr.-Ing. Heidi Sinning von der Fachhochschule Erfurt mitarbeiten. Frau Prof. Sinning ist Leiterin des Instituts für Stadtforschung und ausgewiesene Expertin für integrierte Stadtplanung. Sie ist damit eine herausragende Stadtplanerpersönlichkeit, die dem integrierten Ansatz des Beirats in exemplarischer Weise gerecht wird und auch mit der erforderlichen Expertise in verschiedenen Städtebau- und Architekturdisziplinen ausgestattet ist.

 

zu 5.

Die Verkehrsplanung ist zweifellos Teil einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung. Dem Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung als beratende Mitglieder angehörend  sind ebenfalls zwei Vertreter*innen des Amtes für Stadtentwicklung. Relevante Themen werden an den Verkehrsplaner der Stadt herangetragen und ggf. auch im Beirat vertreten. Weiterhin behält sich der Beirat vor, zu seinen Sitzungen Sachkundige einzuladen (siehe § 3 Abs. 11). Dies kann bei Bedarf auch im Rahmen der Verkehrsplanung geschehen.