Betreff
Neufassung Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
0404-StR/2010
Aktenzeichen
14 10 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung.


Begründung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.11.1998 (Beschluss-Nr. 1148/1998) die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Eisenach beschlossen.

 

Diese Rechnungsprüfungsordnung fasste die Stellung des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Rechte und Pflichten der Rechnungsprüfer zusammen.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates über den Gemeinsamen Antrag (Beschluss-Nr. StR/ 0170/ 2010) ist nunmehr eine Erweiterung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses vorgesehen.

 

Um den Aufgabenbereich des Rechnungsprüfungsausschusses zu regeln und die Tätigkeit und Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt zu verdeutlichen, soll die Rechnungsprüfungsordnung überarbeitet werden.

 

Die Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses könnte im Einzelfall problematisch sein. Daher wurde die beratende Funktion des Rechnungsprüfungsausschusses hervorgehoben. Sofern sich Hinweise aus den Beratungen zum laufenden Geschäft des Regiebetriebes ergeben, sollen diese dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Funktion als Werkausschuss des Regiebetriebes als Empfehlung vorgebracht werden.

 

Weitere geringfügige Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung sind redaktioneller Art.

 

Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt müssen sich grundsätzlich an den Festlegungen des § 81 Abs. 3 ThürKO orientieren. Das Rechnungsprüfungsamt darf Aufträge lediglich vom Oberbürgermeister oder vom Stadtrat entgegennehmen.

 

Die Rechnungsprüfungsordnung hat keinen Satzungscharakter und tritt daher mit Beschluss des Stadtrates in Kraft.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Neufassung Rechnungsprüfungsordnung