Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Situation Esplanade
Vorlage
AF-0107/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.             Warum wurde im Vorfeld dieser Maßnahme nicht mit den Betreibern, bsw. des Ratskellers gesprochen, um die Rechtslage abzuklären, zumal durch die Stadt entsprechende Gewerbeerlaubnisse ausgesprochen wurden, die unter anderem eine Belieferung durch den Schankraum untersagen?

 

2.             Durch die Haushaltslage ist die Sanierung der Esplanade und Erweiterung als Pausenplatz für die Schule derzeit nicht möglich. Warum wird die Sperrung nicht so lange ausgesetzt, bis die Haushaltsfreigabe für die erforderliche Sanierung erfolgt? Der Stadt Eisenach gehen dadurch täglich Einnahmen aus Parkgebühren verloren. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge in Richtung Parkhaus „Am Markt“ ausgewichen sind.

 

3.             Warum wurde kein adäquater Ausgleich für die weggefallenen Behindertenparkplätze geschaffen?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Es besteht die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Esplanade in besondern Bedarfsfällen, z. Bsp. zum Be- oder Entladen bei größeren Anlieferungen. Dies ist den Betreibern der gastronomischen Einrichtungen bekannt. Allerdings wurde bisher von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht.

 

Zu 2.

 

Mit dem SR-Beschluss 0554/2007 vom 28.09.2007 (Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt, Teil Ruhender Verkehr) wurde die Verkehrsberuhigung der Innenstadt zur weiteren Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Bewohner, Besucher und Touristen beschlossen. Neben der Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist zur Erreichung dieser Ziele auch die Verringerung des innerstädtischen Parksuchverkehrs durch die Schaffung größerer Parkierungsanlagen am Rande der Innenstadt (z. Bsp. Parkhaus Am Markt) und die schrittweise Reduzierung von Parkflächen im direkten Innenstadtbereich erforderlich. Auf diese Maßnahmen wurde außer im o.g. Beschluss auch im SR-Beschluss 0639/2008 vom 25.04.2008 (Umsetzung Parkraumkonzept/mittelfristiges Verkehrskonzept) hingewiesen. Mit der Sperrung der Esplanade wird nun unabhängig von der bevorstehenden Platzumgestaltung mit der schrittweisen Umsetzung der Beschlüsse begonnen.

 

Der Wegfall der Parkgebühreneinnahmen auf der Esplanade ab 2010 wurde in den Berechnungen zur Gesamtparkraumbewirtschaftung berücksichtigt. Inwieweit der Wegfall der Parkplätze zu höheren Gebühreneinnahmen auf anderen Plätzen und im Parkhaus führt, lässt sich schwer abschätzen. Nach allgemeiner Erfahrung wird die Sperrung der Esplanade aber zu keiner grundlegenden Änderung des Verkehrsverhaltens und damit einem Einbruch bei den Einnahmen aus Parkgebühren sowie im Gegenzug einem durchaus gewünschten Ansteigen der ÖPNV-Nutzerzahlen führen.

 

 

zu 3.

Gem. DIN 1824 sollen 3% der vorhandenen Parkplätze gesondert für Behinderte ausgewiesen werden. Im näheren Umfeld befinden sich 3 mit Zeichen 314 und Zusatzzeichen 1044-10 gekennzeichnete Parkplätze:

 

            Markt               7 Parkplätze, 1 Behindertenparkplatz

            Post                 25 Parkplätze, 1 Behindertenparkplatz

            Lutherplatz      8 Parkplätze, 1 Behindertenparkplatz

 

Außerdem verweise ich auf die Sonderrechte Behinderter in Bezug auf das Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf  Bewohnerparkplätzen sowie das Parken an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und Zeitbeschränkung.