Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Einsatz Winterdienst
Vorlage
AF-0154/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie stellt sich die oben beschriebene Situation aus Sicht der Stadtverwaltung dar?

 

2.       Welche Maßnahmen trifft die Stadtverwaltung, um den beschriebenen Gefahren zu entgegnen?

 

3.       Wie bewertet die Stadtverwaltung a.) die Situation und b.) die von ihr eingeleiteten Maßnahmen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.
Im Bereich der Stadtverwaltung sind viele hundert Anrufe zum Thema Winterdienst eingegangen, denn aufgrund des Wintereinbruches war es zu Beginn der KW 6 tatsächlich nur schwer möglich, sämtliche Straßen in der Stadt Eisenach und ihren Ortsteilen von den Schneemassen zu befreien.

Dieses Problem hatte jedoch nicht nur die Stadt Eisenach, sondern auch der Wartburgkreis, umliegende Regionen und viele anderen Städte und Landkreise in ganz Deutschland.

Auch bis zu Beginn der KW 7 gab es in Eisenach und den Ortsteilen noch kleinere Nebenstraßen, auf denen noch Schnee und Matsch zu finden war.
Zusätzlich war es weiterhin notwendig, die städtischen Gebäude, Feuerwehrzufahrten, Bushaltestellen, Kreuzungsbereiche, Übergänge und Brücken von Schnee zu befreien.

 

Die Verantwortlichen standen von Anfang an mit der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und auch den beauftragten Firmen in Kontakt. Bereits am Sonntag, den 07.02.2021 ist der Winterdienst von 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 17.00 bis 21.00 Uhr im Einsatz gewesen. In diesem Zeitraum wurden alleine 490 km Straße geräumt und gestreut.

Alle Stellen, an denen es aufgrund glatter Fahrbahnen zu Problemen mit der Erreichbarkeit kam, wurden priorisiert und die Befahrbarkeit bestmöglich hergestellt.

Selbstverständlich heißt das nicht zwangsläufig, dass die Fahrbahnen (gerade in den Nebenstraßen) völlig von Schnee und Eis befreit werden konnten. Die Verkehrsteilnehmer sind nach den Regelungen der StVO zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Vorsicht verpflichtet und müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise ständig an die Witterungsverhältnisse anpassen.

 

Es gab jedoch auch einige Probleme, die die Stadtverwaltung mit Ihren Mitarbeitern allein nicht lösen konnte, die nun unter Punkt 2 genauer benannt sind.

 

 

Zu 2.
a)

Zum einen kamen viele Anlieger ihren Pflichten nach der geltenden Straßenreinigungssatzung gar nicht oder nur teilweise nach.

 

Nach § 4 der Straßenreinigungssatzung umfasst die Reinigungspflicht der Anlieger auch den Winterdienst. Genaueres regeln die §§ 9 und 10, Auszug hier:

 

§ 9

Schneeräumung

(1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Die Vorschriften des § 2 Abs. 3 Buchst. a) und b) über die Straßenreinigung gelten für die Schneeräumung entsprechend.

(2) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen.

(3) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 Meter zu räumen.

(4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls -soweit möglich und zumutbar- zu lösen und abzulagern.

(5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerungen des zu beseitigen Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden.

(6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee frei gehalten werden.

(7) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

 

§ 10

Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für ”Rutschbahnen”.

Die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Buchst. a) über die Straßenreinigung gilt für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte entsprechend.

(2) Bei Eisglätte sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen. Noch nicht vollständig ausgebaute/ fertiggestellte Gehwege müssen in einer Mindesttiefe von 1,5 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 9 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 9 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden.

(4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

(5) Auftauendes Eis auf den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 9 Abs. 5 zu beseitigen.

(6) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straße nicht beschädigen.

(7) § 9 Abs. 7 gilt entsprechend.

 

 

Es gab bis zum Ende der KW 7 noch immer Anwohner / Eigentümer, die ihren o. g. Pflichten nicht nachkamen und durch die Verwaltung aufgefordert werden mussten. Aus diesem Grund wurden durch die Verwaltung nochmals mehrere Pressemitteilungen zum Thema auf der Website der Stadt Eisenach und in der Zeitung veröffentlicht.

 

b)

Um den Winterdienst in Bereichen von Brücken, Übergängen, Wegen und auch den Parkhäusern bewältigen zu können, hat das Amt für Infrastruktur Verträge mit Unternehmen, die diese Aufgaben übernehmen. Ebenso sind auch Tourenpläne für die Ortsteile für den Winterdienst auf den Fahrbahnen an die Umweltservice GmbH vergeben.

Leider waren auch die beauftragten Unternehmen teilweise mit der Bewältigung der Massen überfordert und kamen nur sehr schleppend voran.

 

 

c)

Der Winterdienst hatte an vielen Stellen wieder mit falsch abgestellten Fahrzeugen zu kämpfen. Die geltenden Haltverbote, die in den Bereichen der Tourenpläne aufgestellt sind, werden vielerorts nicht beachtet.

Die WD-Fahrzeuge mit ihren 3,20 m breiten Schneepflügen wurden immer wieder durch parkende Fahrzeuge derart behindert, dass eine Weiterfahrt nicht möglich war und die Fahrzeuge zurücksetzen mussten. Diese Straßen mussten dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut angefahren werden. Folgen aus dem daraus entstehenden Zeitverlust waren festgefahrene Schneedecken, an denen auch der Schneepflug nicht mehr viel ausrichten konnte.

Bei tagsüber steigenden Temperaturen musste das Räumen der Nebenstraßen immer wieder verschoben bzw. abgebrochen werden, um die sich nun lösende festgefahrene Schneedecke auf den Hauptstrecken zu beseitigen, bevor diese wieder festfrieren.

 

d)

In den letzten Tagen bzw. Nächten der KW 6 gab es Temperaturspitzen um – 20°C. Bei einer Temperatur von ca. -8 C verliert das Streusalz seine Wirksamkeit. Es kam somit zu vereisten Straßen. Dieses Eis führte zu erhöhtem Verschleiß an den Schürfleisten der Schneepflüge (vier Sätze in einer Woche). Die sich daraus ergebenden Reparaturzeiten führten immer wieder zu Verzögerungen in den Umlaufzeiten der jeweiligen WD-Touren.

 

e)

Nach dem schweren Lkw Unfall auf der A4 am 09.02.2021 wurde der Verkehr teilweise durch das Stadtgebiet umgeleitet. Hierfür mussten die Winterdienst-Einsatzfahrzeuge aus ihren Touren abgezogen werden, um vorrangig die Umleitungsstrecken zu beräumen. Folge waren ebenfalls Verzögerungen auf allen regulären Touren und in deren Folge auch wieder auf den Nebenstrecken.

 

f)

Besonders in engen Straßen kommt es immer wieder zu Beschwerden darüber, dass Gehwege vom Räumfahrzeug zugeschoben werden. Dies ist aber oftmals unvermeidlich, um die Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

Aufgrund der extremen Schneemenge konnte in vielen Bereichen zum Räumen der Gehwege keine Technik mehr eingesetzt werden. Die zeitintensive manuelle Räumung führte auch hier zu erheblichen Verzögerungen in den Umlaufzeiten der Winterdienst Touren.

Viele Bürger schoben den Schnee immer wieder vom Gehweg und oftmals sogar aus privaten Grundstücken auf die Straße obwohl dieser laut den o. g. Vorgaben der Satzung auf privatem Grund zu lagern gewesen wäre. Auch darauf hat die Stadtverwaltung bereits mehrfach hingewiesen.

 

 

Zu 3.

Die Mitarbeiter der Sachgebiete Bauhof, Grünflächen und Gebäudeverwaltung der Stadt Eisenach haben die ganze KW 6 und teilweise auch 7 im 2 Schichtsystem, von 04:00 Uhr bis 21:30 Uhr, unermüdlich an der Beseitigung der Schneemassen in den Kreuzungsbereichen, an Fußgängerüberwegen und Lichtsignalanlagen, Bushaltestellen und Gebäuden gearbeitet. Unterstützt wurden sie dabei von ortsansässigen Firmen, die beim Abtransport geholfen haben und auch am Sonnabend und Sonntag noch Schneemassen auf die ehemalige Sportstätte des Friedens transportiert haben.


Die Stadtverwaltung ist mit allen zur Verfügung stehenden Kräften und unter Einsatz aller Technik im Einsatz gewesen, um die o. g. Situation schnellstmöglich in den Griff zu bekommen.

 

Die Verwaltungsmitarbeiter haben die Ausführung der Arbeiten, die durch die Vertragspartner zu leisten war, in KW 6 kontrolliert, dokumentiert und kontinuierlich die Nacherfüllung eingefordert.

Nach Abschluss der Winterdienstsaison werden die zu Tage getretenen Probleme und Fragen (auch im Hinblick auf die von der Bevölkerung weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gestellten Anforderungen) ausgewertet, um zu entscheiden, wie zukünftig in derartigen Situationen unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen finanziellen, personellen und technischen Ressourcen umgegangen werden soll.