II. Fragestellung
1.
Welche Kosten entstanden durch die Schaffung der
Fahrradstraße in welcher Haushaltsstelle und welche werden ggf. noch entstehen?
2.
Aus welchem Beschluss bzw. Beschlüssen leitet die
Oberbürgermeisterin konkret diese Maßnahme ab? (Bitte auch die Stellen der
Beschlüsse angeben, aus denen sich der Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
der Maßnahme ergibt!)
3.
Welchen konkreten Mehrwert, außer dass der Radfahrer
zumindest sehen kann, auf welcher Seite er fahren sollte, hat die Maßnahme für
Radfahrer und welche Änderungen für Autofahrer und Fußgänger ergeben sich
daraus?
4.
Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin weitere
derartige Maßnahmen umzusetzen? Wenn Ja, welche?
5. Welche Maßnahmen für Radfahrer sollen in 2021 vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses mit welchen Kosten umgesetzt werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Für den Abschnitt zwischen Siebenbornteich und Kreuzung An den Teichen wurden für Beschilderung und Markierung Aufträge in Höhe von 4.637,18 € erteilt. Die Gesamtmaßnahme der Markierung und Beschilderung zur Fahrradstraße vom Siebenbornteich bis zur Kläranlage des TAV EE ist mit 15.000 € veranschlagt. Die Maßnahme wird mit 75 % gefördert. Die Kosten sind in der HH-Stelle „Fahrradstraße Siebenborn“ als HH-Rest aus dem Jahr 2020 vorhanden.
zu 2.
Die Stadt
Eisenach hat mit dem Beschluss 1206-StR/2018 und dem Beschluss zum Antrag 0498-AT/2016
einer Mitgliedschaft der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in
Thüringen e. V. (AGFK-TH) zugestimmt. Vereinsziel ist u. a. in § 2, Abschnitt
e, der Vereinssatzung „die Entwicklung und Durchführung von konkreten
Projekten, vorbildlichen Praxisbeispielen und Aktionen.“
Darüber hinaus
hat der Stadtrat mit dem Beschluss 1172-StR/2018 vom 11.12.2018 das
verkehrliche Leitbild der Stadt Eisenach ohne Gegenstimme beschlossen. Darin
heißt es im Ziel Nr. 1: „Eisenach priorisiert die Förderung des emissionsarmen
Verkehrs im Stadtgebiet.“, dazu zählt z. B. die „sukzessive Verbesserung des
Radverkehrsklimas durch Image- und Bildungsmaßnahmen“.
zu 3.
Der Mehrwert
für Radfahrende ist vielfällig. Er reicht von dem Bewusstsein von
Alltagsradlern bis zu Radtouristen, hier die vorrangige Verkehrsart auf diesem
Streckenabschnitt darzustellen bis hin zu einer besseren Wahrnehmung von
Ortsfremden sich hier auf einer (überregionalen, europäisch bedeutsamen)
Hauptradroute zu befinden und in eine fahrradfreundliche Kommune einzufahren.
Beide genannte Vorteile hatte die bisherige Beschilderung fehlen lassen. Für
Fußgänger und den zugelassenen Kraftfahrzeugverkehr ändert sich grundsätzlich
nichts (siehe Pressemitteilung vom 19.02.2021).
zu 4.
Grundsätzlich
kommen weitere Straßen und Wege als Fahrradstraßen in Betracht. Der Vorschlag,
die Wilhelm-Rinkens-Straße als Fahrradstraße zu beschildern, ist beispielsweise
auch im Entwurfsprozess des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP 2035) kommuniziert
und mit den zu Beteiligenden abgestimmt worden. Gleiches gilt für eine
Fahrradstraße in der Unteren Predigergasse, diese wurde gemeinsam mit den
Stadtratsfraktionen und dem ADFC im September 2020 abgestimmt und deren
schnellstmögliche Umsetzung einmütig eingefordert. Grundsätzlich liegt jeder Anordnung
von Beschilderungen und Markierungen eine fachliche und rechtliche
Begründetheit zu Grunde.
Die
Unfallzahlen bieten aus hiesiger Sicht dringend Anlass mehr Sicherheit im Fuß-
und Radverkehr in Eisenach zu schaffen. Von 2.512 polizeilich aufgenommenen
Unfällen im Jahr 2019 waren nur 113, also weniger als 5%, mit Fuß- und
Radverkehrsbeteiligung. Bei den Unfallfolgen in Eisenach sind jedoch mehr als
30% der Personenschäden dem Fuß- und Radverkehr zuzuschreiben. Daher sollten
dringend alle verkehrsrechtlichen und verkehrsplanerischen Möglichkeiten
genutzt werden, um die Mobilität der am wenigsten geschützten
Verkehrsteilnehmer in Eisenach sicherer zu machen. Die nicht immer optimal
ausgelegte Bestandsinfrastruktur und die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen
müssen dabei ständig an eine steigende Nutzung der Seitenräume für den Fuß- und
Radverkehr, aber auch die höher gewordene Dichte und Geschwindigkeit des
Kfz-Verkehres (und auch des Radverkehrs) angepasst werden.
Das in der
Fortschreibung befindliche Radverkehrskonzept wird sich fachlich intensiv mit
der Fragestellung weiterer Fahrradstraßen beschäftigen, und so wird man sich im
Rahmen der Partizipationsformate zu gegebener Zeit auch in den Fraktionen damit
weiter sachverständig befassen.
zu 5.
Diese Frage
lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten.
Fest eingeplant sind Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die sich im
Wesentlichen auf Markierungen und Beschilderungen beschränken, z. B. für die
Ausleitung am Radwegende in der Adam-Opel-Straße oder die Ertüchtigung der
östlichen Siebenbornstraße mit sich anschließender Verlängerung der jetzt
umgesetzten Fahrradstraße.