Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Sinnhaftigkeit und Kosten der Fahrradstraße am Siebenborn
Vorlage
AF-0161/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Kosten entstanden durch die Schaffung der Fahrradstraße in welcher Haushaltsstelle und welche werden ggf. noch entstehen?

2.       Aus welchem Beschluss bzw. Beschlüssen leitet die Oberbürgermeisterin konkret diese Maßnahme ab? (Bitte auch die Stellen der Beschlüsse angeben, aus denen sich der Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahme ergibt!)

3.       Welchen konkreten Mehrwert, außer dass der Radfahrer zumindest sehen kann, auf welcher Seite er fahren sollte, hat die Maßnahme für Radfahrer und welche Änderungen für Autofahrer und Fußgänger ergeben sich daraus?

4.       Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin weitere derartige Maßnahmen umzusetzen? Wenn Ja, welche?

5.       Welche Maßnahmen für Radfahrer sollen in 2021 vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses mit welchen Kosten umgesetzt werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Für den Abschnitt zwischen Siebenbornteich und Kreuzung An den Teichen wurden für Beschilderung und Markierung Aufträge in Höhe von 4.637,18 € erteilt. Die Gesamtmaßnahme der Markierung und Beschilderung zur Fahrradstraße vom Siebenbornteich bis zur Kläranlage des TAV EE ist mit 15.000 € veranschlagt. Die Maßnahme wird mit 75 % gefördert. Die Kosten sind in der HH-Stelle „Fahrradstraße Siebenborn“ als HH-Rest aus dem Jahr 2020 vorhanden.

 

 

zu 2.

Die Stadt Eisenach hat mit dem Beschluss 1206-StR/2018 und dem Beschluss zum Antrag 0498-AT/2016 einer Mitgliedschaft der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e. V. (AGFK-TH) zugestimmt. Vereinsziel ist u. a. in § 2, Abschnitt e, der Vereinssatzung „die Entwicklung und Durchführung von konkreten Projekten, vorbildlichen Praxisbeispielen und Aktionen.“

Darüber hinaus hat der Stadtrat mit dem Beschluss 1172-StR/2018 vom 11.12.2018 das verkehrliche Leitbild der Stadt Eisenach ohne Gegenstimme beschlossen. Darin heißt es im Ziel Nr. 1: „Eisenach priorisiert die Förderung des emissionsarmen Verkehrs im Stadtgebiet.“, dazu zählt z. B. die „sukzessive Verbesserung des Radverkehrsklimas durch Image- und Bildungsmaßnahmen“.

 

 

zu 3.

Der Mehrwert für Radfahrende ist vielfällig. Er reicht von dem Bewusstsein von Alltagsradlern bis zu Radtouristen, hier die vorrangige Verkehrsart auf diesem Streckenabschnitt darzustellen bis hin zu einer besseren Wahrnehmung von Ortsfremden sich hier auf einer (überregionalen, europäisch bedeutsamen) Hauptradroute zu befinden und in eine fahrradfreundliche Kommune einzufahren. Beide genannte Vorteile hatte die bisherige Beschilderung fehlen lassen. Für Fußgänger und den zugelassenen Kraftfahrzeugverkehr ändert sich grundsätzlich nichts (siehe Pressemitteilung vom 19.02.2021).

 

 

zu 4.

Grundsätzlich kommen weitere Straßen und Wege als Fahrradstraßen in Betracht. Der Vorschlag, die Wilhelm-Rinkens-Straße als Fahrradstraße zu beschildern, ist beispielsweise auch im Entwurfsprozess des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP 2035) kommuniziert und mit den zu Beteiligenden abgestimmt worden. Gleiches gilt für eine Fahrradstraße in der Unteren Predigergasse, diese wurde gemeinsam mit den Stadtratsfraktionen und dem ADFC im September 2020 abgestimmt und deren schnellstmögliche Umsetzung einmütig eingefordert. Grundsätzlich liegt jeder Anordnung von Beschilderungen und Markierungen eine fachliche und rechtliche Begründetheit zu Grunde.

 

Die Unfallzahlen bieten aus hiesiger Sicht dringend Anlass mehr Sicherheit im Fuß- und Radverkehr in Eisenach zu schaffen. Von 2.512 polizeilich aufgenommenen Unfällen im Jahr 2019 waren nur 113, also weniger als 5%, mit Fuß- und Radverkehrsbeteiligung. Bei den Unfallfolgen in Eisenach sind jedoch mehr als 30% der Personenschäden dem Fuß- und Radverkehr zuzuschreiben. Daher sollten dringend alle verkehrsrechtlichen und verkehrsplanerischen Möglichkeiten genutzt werden, um die Mobilität der am wenigsten geschützten Verkehrsteilnehmer in Eisenach sicherer zu machen. Die nicht immer optimal ausgelegte Bestandsinfrastruktur und die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen dabei ständig an eine steigende Nutzung der Seitenräume für den Fuß- und Radverkehr, aber auch die höher gewordene Dichte und Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres (und auch des Radverkehrs) angepasst werden.

 

Das in der Fortschreibung befindliche Radverkehrskonzept wird sich fachlich intensiv mit der Fragestellung weiterer Fahrradstraßen beschäftigen, und so wird man sich im Rahmen der Partizipationsformate zu gegebener Zeit auch in den Fraktionen damit weiter sachverständig befassen.

 

 

zu 5.

Diese Frage lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten. Fest eingeplant sind Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die sich im Wesentlichen auf Markierungen und Beschilderungen beschränken, z. B. für die Ausleitung am Radwegende in der Adam-Opel-Straße oder die Ertüchtigung der östlichen Siebenbornstraße mit sich anschließender Verlängerung der jetzt umgesetzten Fahrradstraße.