Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Winterdienst in der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0162/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Aus welchen Gründen wurden Teile der Innenstadt, wie z.B. die Karlstraße, vollständig und aufwendig geräumt und scheinbar gegenüber stärker befahrenen Nebenstraßen bevorzugt?

2.       Wurden die Personalressourcen auch in den Nacht- und Wochenendstunden ausgeschöpft bzw. gab es in den Nachtstunden und an den Wochenende durchgängig einen Winterdienst durch die Stadt Eisenach?

3.       Gibt es aus Sicht der Oberbürgermeisterin konkreten Verbesserungsbedarf und Fehler bzw. Fehlplanungen beim diesjährigen Winterdienst? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum?

4.       In wie vielen haushaltswirksam werdenden Fällen musste das Ordnungsamt die mangelnde Umsetzung der Räumpflicht in Eisenach sanktionieren?

5.       Fanden bei der Ausstellung von Strafzetteln Kriterien wie die Erschwernisse des Umparkens und Freiräumens Berücksichtigung? Wenn Ja, wie kam es dann zu o.g. geschilderten Fällen? Wenn Nein, warum nicht?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es ist vollkommen richtig, dass gerade die Bereiche der Innenstadt wie z. B. auch die Karlstraße und die Querstraße aufwändig und unter Zuhilfenahme eines externen Unternehmens von Schnee befreit wurde. Ähnliche Anfragen wurden uns auch bereits von Bürgern der Stadt Eisenach gestellt. Auf den ersten Blick erscheint das, gerade aufgrund des Lockdown, sicher nicht immer gleich ganz logisch. Es war jedoch in jedem Falle notwendig, weil es in diesen Bereichen auch Geschäfte gibt, die trotz Lockdown geöffnet hatten (Drogerien und Bäcker) und die für die Grundversorgung der Bevölkerung zugänglich bleiben mussten. Für die Anlieferung der Geschäfte war es deshalb zwingend notwendig die Beräumung der o. g. Bereich durchzuführen, auch wenn 90% der anderen Geschäfte in diesem Bereich geschlossen waren.

Weiterhin hatte auch die Beräumung der vorhandenen Feuerwehrzufahrten sämtlicher Gebäude wie Schulen und Kindergärten höchste Priorität um im Einsatzfall die Zuwegung für Feuerwehren zu sichern. Ebenso wurden Bereiche beräumt, in denen die Rettungsdienste vorrangig Probleme sahen. Außer um den Fahrverkehr haben sich die Mitarbeiter des Amts für Infrastruktur und die beauftragten Unternehmen dann vorrangig um die Beräumung der verschneiten Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen gekümmert, um den öffentlichen Personennahverkehr und den Fußgängerverkehr zu sichern. Auch die Beräumung dieser Bereiche war nur durch den Abtransport der enormen Schneemassen (genau wie in einigen Kreuzungsbereichen möglich). Erst im Anschluss konnte mit der Beräumung in den Nebenstraßen und den Parkflächen für Anwohner und auch Autofahrer, die z. B. Mieter eines Dauerparkplatzes sind, begonnen werden. Sie sehen also, dass alle o. g.  Bereiche nach Notwendigkeit und Priorität beräumt wurden, um das öffentliche Leben so schnell als möglich wieder zu gewährleisten. Entgegen Ihren Ausführungen im Sachverhalt, gab es im Umland und auch im Wartburgkreis viele Gemeinden, die auch bis zum Ende der ersten Woche nach dem starken Schneefall noch keinen funktionierenden ÖPNV hatten. Das war in Eisenach nicht der Fall.

zu 2.

Die Mitarbeiter der Sachgebiete Bauhof, Grünflächen und Gebäudeverwaltung der Stadt Eisenach haben die ganze KW 6 und teilweise auch 7 (im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitregelungen), im 2 Schichtsystem (von 04:00 Uhr bis 21:30 Uhr) und auch an den Wochenenden, unermüdlich an der Beseitigung der Schneemassen in den Kreuzungsbereichen, an den Fußgängerüberwegen und Lichtsignalanlagen, Bushaltestellen und Gebäuden gearbeitet. Unterstützt wurden sie dabei von ortsansässigen Firmen, die beim Abtransport geholfen haben und ebenfalls auch am Sonnabend und Sonntag Schneemassen auf die ehemalige Sportstätte des Friedens transportiert haben.


Die Stadtverwaltung ist also mit allen zur Verfügung stehenden Kräften und unter Einsatz aller Technik im Einsatz gewesen, um die o. g. Situation schnellstmöglich in den Griff zu bekommen.

 

Die Verwaltungsmitarbeiter haben die Ausführung der Arbeiten, die durch die Vertragspartner zu leisten waren, in KW 6 kontrolliert, dokumentiert und kontinuierlich die Nacherfüllung eingefordert.

 

 

 

zu 3.

Fehler bzw. Fehlplanungen sind aus meiner Sicht nicht zu erkennen. Ob bei derartigen Wettersituationen zukünftig anders agiert bzw. auch in der Öffentlichkeit kommuniziert werden sollte, wird verwaltungsintern ausgewertet. Noch vor der Sommerpause sollen die entsprechenden Gremien über daraus resultierende Schritte und Konsequenzen informiert werden. Zu beachten ist jedoch bei diesen Überlegungen immer, dass der Winterdienst gemäß den Regelungen des § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz nur im Rahmen der o. g. Prioritäten und nur mit den vorhandenen Mitteln und Ressourcen nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde erfolgen kann.

 

zu 4.

Mit dem starken Wintereinbruch wurde ab 08.02.2021 auf die Erteilung von Verwarnungen gänzlich verzichtet, es wurden keine Fälle haushaltswirksam. Die Außendienstmitarbeiter suchten bei Extremlagen im Gehwegbereich vielmehr den direkten Kontakt mit dem Bürger und forderten ihn zu einer angemessenen  Beräumung auf.

 

zu 5.

Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, welche den Gemeinden übertragen wurde und nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt. Eine Verfolgung und Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr erfolgte lediglich im Bereich von Winter-Halteverboten und Halteverboten in Kurvenlagen,  Feuerwehrzufahrten und an ggf. geräumten Schwerbehindertenparkplätzen. Außerhalb dieser Bereiche wurde bis zu einer entsprechenden Beräumung der Ausnahmesituation Rechnung getragen.