Betreff
Einwohneranfrage - Sanierung der Marienstraße
Vorlage
EAF-0075/2021
Art
Einwohneranfrage

Fragestellung

 

1.       Am 25.01.2020 erging per Artikel in der TA ein Schreiben an die Eigentümer, in dem um Vorauszahlung (Ausgleichsbeträge für die Sanierung)  gebeten wird. Die Eigentümer sollten noch schriftlich informiert werden, was bis zum heutigen Tag nicht erfolgte.
Warum nicht?

2.       Es wurden mindestens vierstellige Kosten für die Immobilienbesitzer genannt, darüber wurde bis heute kein Eigentümer schriftlich informiert.

Warum nicht?

3.       Diese 25 Jahre alten Pläne (ob noch zeitgemäß oder nicht) sollen mit der Brechstange durchgesetzt werden. Es gibt ja Fördertöpfe für die Stadt und zahlungspflichtige Hauseigentümer! So kann die Stadt eine notwendige Straßensanierung, die nicht mehr kostenpflichtig  sein darf, umgehen! Eine Flaniermeile gestalten!!!

Für wen?

4.       Seit der Wende kommen die meisten Touristen mit Bussen, die auf dem Frauenplan parken. Nach Besichtigung des Luther- und Bachhauses werden sie wieder eingesammelt und zur Wartburg gekarrt. Nur wenige Individualtouristen gehen von dort zu Fuß zur Wartburg. 

Warum braucht man Bänke zum Verweilen, wenn  auch keine Möglichkeit zur Einkehr in eine gastronomische Einrichtung besteht? Neue werden wohl auch nicht, bei den hohen hygienischen Anforderungen, entstehen.

5.       Wie sieht es mit den Parkmöglichkeiten für die Anwohner aus? Nicht jedes Haus kann den Mietern einen Platz anbieten.

 

Ich habe es übernommen für Mieter und ein paar Eigentümer diese Fragen an Sie zu richten.

Wir werden zur nächsten öffentlichen Sitzung erscheinen, um eine Diskussion darüber anzufachen.

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Einwohneranfrage bezieht sich auf den Zeitungsartikel vom Januar letzten Jahres, welcher im Vorgriff auf die Ablöseinitiativen im Sanierungsgebiet Katharinenstraße und in der Lutherstraße veröffentlicht wurde.

 

Grundsätzlich wird die Ablösung vor allem dort angeboten, wo Maßnahmen umgesetzt worden sind bzw. davon ausgegangen werden kann, dass die Sanierungsziele erreicht wurden. Erst dadurch kann der Ablösebetrag bzw. der Ausgleichsbetrag hinreichend sicher bestimmt werden, wie es §154 Abs. 3 Satz 3 BauGB fordert.

 

Es wird natürlich auch allen anderen Interessenten die Ablöse angeboten, allerdings mit dem Hinweis, dass der Betrag sich ändern könnte. In diesem Fall geht die Initiative jedoch in erster Linie nicht von der Stadtverwaltung aus, wie bei den Initiativen in ganzen Straßenzügen. Es sind Einzelfälle, die aufgrund von Förderungen oder Kaufpreisprüfungen individuell abgestimmt werden.

 

zu 2.

In der Marienstraße sollte abgewartet werden, bis die Sanierung vollzogen ist. Es muss abermals deutlich kommuniziert werden, dass die Ausgleichsbeträge nach BauGB nichts mit Straßenausbaubeiträgen nach Landesrecht zu tun haben. Wann konkret die Ablösung den Eigentümern in der Marienstraße angeboten wird, ist zeitlich noch nicht eingeordnet. Grundsätzlich kann aber jeder Eigentümer, der Interesse an einer Ablöse hat, an das Amt für Stadtentwicklung heran treten.

 

zu 3.

Die Sanierungsziele sind überprüft, angepasst und per Stadtratsbeschluss in 12/2019 fortgeschrieben worden. Sie sind entsprechend nur gut ein Jahr alt und nicht 25.

 

zu 4.

Eine Sitzgelegenheit steigert die Aufenthaltsqualität im Straßenraum. Dies kommt sowohl Besuchern als auch allen Stadtbewohnern zu Gute. Bei einer grundhaften Sanierung des Straßenraumes sollte daher nicht auf entsprechendes Stadtmobiliar verzichtet werden.

 

zu 5.

Ebenso kann die Stadt nicht für jeden Fahrzeugbesitzer einen Stellplatz im öffentlichen Raum vorhalten, zumindest nicht unmittelbar vor der Haustür. Grundsätzlich wird es weiterhin Stellplätze in der Marienstraße geben. Zu Gunsten breiterer Gehwege wird die Gesamtzahl allerdings reduziert. Diesbezüglich wird Ausweitung der Anwohnerparkzone in Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen Parkraumkonzept überprüft.