Betreff
Dringlichkeitsvorlage: Sanierung der Mosewaldschule, hier: Anmeldung zu möglichen Förderprogrammen
Vorlage
0554-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Bei allen in Frage kommenden Förderprogrammen die Sanierung der Sporthalle Mosewaldschule anzumelden.

 


II. Begründung:

 

Die Sanierung der Sporthalle Mosewaldschule soll im Anschluss an die Sanierung der Grundschule Mosewaldschule erfolgen.

 

Zur Sicherstellung der Finanzierung werden Fördermittel benötigt.

 

In der Sitzung am 13.10.2020 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Teilnahme am Projektaufruf 2020 zum Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit den beiden Projekt-Vorhaben

a)      Sanierung der Schulsporthalle Mosewaldschule

b)      Sanierung und Erweiterung der Skateranlage im Sportpark Katzenaue zu einem Bike- & Skaterpark

beschlossen. Am 05.03.2020 erfolgte von Seiten des Projektträgers Jülich die Information über alle im Programmaufruf ausgewählten Projekte. Beide Eisenacher Vorhaben fanden leider keine Berücksichtigung.

Vom Bund wurde in Zusammenarbeit mit den Ländern ein neues Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ aufgelegt. Gefördert werden können Sportstätten in Gebieten, die in Programmen der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind, sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung. Zuwendungsfähig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten, nur in begründeten Ausnahmefällen sind auch Neubauten förderfähig. Die Förderhöhe beträgt von Seiten des Bundes 75% zuzüglich einer Landesförderung von 15%, so dass ein Eigenanteil für die Stadt von 10% verbleibt, allerdings nur bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1,5 Mio. €. Als Kosten für das Projekt „Sanierung der Schulsporthalle Mosewaldschule“ werden Gesamtkosten in Höhe von 2 bis 2,5 Mio. nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwarten sind.

Die Anmeldefrist für das Jahr 2021 endet am 31.03.2021, für die Folgejahre 2022 – 2024 können Projekte bis zum 31.10. des Vorjahres angemeldet werden. Zur Anmeldung ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

Sollte die Sanierung der Sporthalle Mosewaldschule in diesem Programm keine Berücksichtigung finden bzw. die endgültige Auswahl noch nicht abgeschlossen sein, würde dann die Anmeldung zum 30.06. diesen Jahres zusätzlich über die Schulbaurichtlinie mit einer 2/3 Förderung beantragt werden.

Generell wird nach weiteren Förderprogrammen zur Sanierung der Sporthalle Mosewaldschule geschaut, sollte ein derartiges Förderprogramm in Frage kommen, würde seitens der Stadt Eisenach eine Anmeldung erfolgen und der Stadtrat darüber informiert.

 

 

 

Begründung Eilbedürftigkeit

Die Nichtberücksichtigung des im Oktober angemeldeten Projektes wurde erst letzte Woche bekannt. Die Stadt Eisenach ist seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung und daher gehalten, jegliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Um die Anmeldung fristgerecht noch für das Jahr 2021 vornehmen zu können, muss die Beschlussfassung im Stadtrat am 16.03.2021 erfolgen.

Ein Stadtratsbeschluss ist für die Anmeldung zu diesem oder auch anderen Förderprogrammen Voraussetzung und daher im o.a. Fall in der Sitzung am 16.03. herbeizuführen.