Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Hofmann - Kostenübernahme für Schüler*innenbeförderung ab Klasse 11
Vorlage
AF-0164/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welchen Anteil der Beförderungskosten für die in der Stadt Eisenach wohnenden Schüler*innen ab Klasse 11 übernimmt die Stadt als Schulträger?

 

2.       Mit welcher Begründung hat man sich für eine (Nicht-) Beteiligung der Eltern bzw. der Schüler*innen an dessen Beförderungskosten entschieden?

 

3.       Inwiefern ändert sich die Kostenbeteiligung für Schüler*innen an deren Beförderungskosten mit der Einkreisung Eisenachs in den Wartburgkreis? Welcher Anteil wird dann vom zuständigen Schulträger für Schüler*innen ab Klasse 11 übernommen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Stadt Eisenach übernimmt als Träger der Schülerbeförderung gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.01.2011 (Anlage) 40 % der Beförderungskosten. 60 % der Beförderungskosten sind durch die Sorgeberechtigten der Schüler bzw. die Schüler selbst zu tragen. Bei Vorliegen einer sozialen Härte (z. B. Bezug von ALG II oder Sozialhilfe) werden 100 % der Beförderungskosten durch die Stadt Eisenach übernommen.

 

zu 2.

Grundsätzlich wird die Beteiligung der Eltern bzw. Schüler an den Beförderungskosten ab Klassenstufe 11 durch § 4 Abs. 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen ermöglicht. Hiervon haben viele Träger der Schülerbeförderung im Freistaat Thüringen Gebrauch gemacht. Die Höhe der Kostenbeteiligung für Schüler der Stadt Eisenach erfolgte unter Abwägung von sozialen und finanzpolitischen Aspekten. Darüber hinaus wird auf den unter Pkt. 1 genannten Beschluss verwiesen.

 

zu 3.

Für die Schüler des beruflichen Gymnasiums am Berufsschulzentrum „Heinrich Erhardt“, welches zum 01.01.2022 in die Trägerschaft des Wartburgkreises wechselt, treten durch die Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis diesbezügliche Änderungen ein. Ferner für die Schüler der Stadt Eisenach, welche eine Fachoberschule oder einen nichtberufsqualifizierenden Bildungsgang an einer anderen Berufsschule besuchen. Diese Schüler erhalten ab 01.01.2022 nach derzeitiger Regelung im Wartburgkreis generell 100 % der Beförderungskosten erstattet.