hier: Vorlage des Prüfberichtes des Thüringer Rechnungshofes
Sachverhalt:
Der Thüringer Rechnungshof hat gemäß § 4a Abs. 1 Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz (ThürPrBG) eine vergleichende Prüfung zum Kredit- und Schuldenmanagement von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern durchgeführt. Ziel der Prüfung war es, Erkenntnisse zu gewinnen, wie die großen Städte Thüringens mit dem Kredit- und Schuldenmanagement verfahren. Die Prüfung umfasste die Haushaltsjahre 2013 bis 2019.
Der gemäß § 6 ThürPrBG zu erstellende Prüfbericht wurde der Stadt Eisenach mit Schreiben des Thüringer Rechnungshofes vom 8. März 2021 vorgelegt.
Zum Stand 31. Dezember 2018 hatten 34 Städte Thüringens
mehr als 10.000 Einwohner. Der Thüringer Rechnungshof bezog alle Städte dieser
Gemeindegrößenklasse in die Prüfung ein.
Die Prüfung war zweistufig aufgebaut. In der
ersten Stufe fragte der Thüringer Rechnungshof bei den Städten im Juli und August
2020 mithilfe eines Fragebogens Informationen
- zum Stand und zur Struktur der Schulden bzw. Verbindlichkeiten,
- zur Haushaltslage und –entwicklung,
- zur Organisation und Verwaltung,
- zu Regelungen und Verfahren und
- zur kommunalen Zusammenarbeit
ab.
Anhand der zurückgesandten Fragebögen führte
der Thüringer Rechnungshof eine vergleichende Analyse durch. Hieraus konnten
bereits erste Erkenntnisse abgeleitet werden.
In einem zweiten Schritt wurden bei acht
Städten im September und Oktober 2020 örtliche Erhebungen durchgeführt. Die
Stadt Eisenach wurde in der zweiten Stufe nicht geprüft.
Im Weiteren wird auf den als Anlage
beigefügten Prüfbericht verwiesen, welcher gemäß § 7 Abs. 1 S. 4
ThürPrBG der kommunalen Vertretung bekannt zu geben ist.
Anlagenverzeichnis
Prüfbericht vom 01.03.2021