Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Hangbebauung Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0166/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Ist es richtig, dass es Bestrebungen zur Bebauung der in Rede stehenden Grundstücke gibt?

 

2.       Wenn ja, welche Intensionen verfolgt die Oberbürgermeisterin bei der Bearbeitung/Beantwortung derartiger Vorhaben/Ansinnen?

 

3.       Wann wird dem Stadtrat der Bebauungsplan Nr.6 „Bahnhofsvorstadt“ zu einer erneuten Beratung vorgelegt?

 

4.       Welche Festlegungen des zukünftigen B-Planes, die bei der Änderung desselben nicht tangiert werden, wurden seitens des Investors im Umfeld des fertiggestellten FMZ bezüglich der Grünflächen und der Gestaltung bisher nicht umgesetzt, die hätten umgesetzt werden müssen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Bestrebungen zur Bebauung der Flurstücke 5674/2 und 5674/3 können nur verfolgt werden, soweit sie dem Ende 2019 vorgelegten Bearbeitungsstand des Bebauungsplanentwurfes entsprechen. Aus dem Abwägungsergebnis des Stadtrates vom April 2016 waren diejenigen Teilflächen dieser Grundstücke identifiziert worden, welche einer Bebauung nach aktualisierten bodenschutzfachlichen Gesichtspunkten zugänglich waren. Diese Teilflächen wurden mit der Abwägung von 2016 als gewerbliche Bauflächen (eingeschränktes Gewerbegebiet) in den Planentwurf aufgenommen, nachdem die Bodenschutzbehörde ihre auf einem Irrtum beruhende generelle Ablehnung einer Bebauung entlang der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße aufgegeben hatte. Nachdem der Stadtrat 2020 jedoch die abermalige Herausnahme dieses eingeschränkten Gewerbegebietes gefordert hat, ist die Verwaltung seitdem mit der Einarbeitung (Rücknahme) der Änderung befasst.

 

zu 2.

Ich habe dem Stadtrat im November 2019 einen rechtskonformen Planentwurf vorgelegt, der eine mögliche Bebauung der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße beinhaltete. Diesem Bebauungsvorschlag wurde vom Stadtrat nicht gefolgt. Es ist insoweit nicht problematisch zu dem vormaligen Planvorschlag zurückzukehren, zumal er - wie unter Nr. 1 ausgeführt - bodenschutzfachlich unterlegt ist.

 

zu 3.

Die unter Nr. 1 beschriebene Planänderung im Zusammenhang mit dem negativen Votum des Stadtrates zu dem im November 2019 vorgelegten Planentwurf (mit Hangbebauung Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße) machte die Überarbeitung mehrerer Gutachten und Fachplanungen erforderlich, deren Ergebnisse in den geänderten Plan einfließen müssen. Die letzten Zuarbeiten wurden hierzu von den Gutachtern im März 2021 geliefert, so dass sich der Planentwurf nunmehr in der finalen Änderungsbearbeitung befindet und im späten Frühjahr 2021 zur Billigung vorgelegt werden könnte. Sofern nun neuerliche Änderungen vom Stadtrat angeregt würden, wird sich das Prozedere wiederholen müssen. Ein erneuter Auslegungsbeschluss wird sich dann voraussichtlich bis in das kommende Jahr hinziehen, da sämtliche Leistungen (Verkehrsbegleitplan, Anlagenlärmgutachten, Verkehrslärmgutachten, Umweltbericht, Bebauungsplan) erneut angefragt, beauftragt und bearbeitet werden müssen.

 

zu 4.

Die festgesetzten Maßnahmen zur Dachbegrünung befinden sich wegen jahreszeitlicher Rahmenbedingungen noch nicht in der Umsetzung. Alle übrigen Festsetzungen zu Begrünung und Baugestaltung des FMZ einschließlich der Straßenbäume sind umgesetzt.

 

Umfängliche Maßnahmen zur Fassadenbegrünung auf der Süd- und Westseite stehen noch aus, diese sind jedoch nicht Gegenstand verbindlicher Festsetzungen des Bebauungsplanes. Auch die Umsetzung von weiteren nicht festgesetzten Maßnahmen zur Grundstücksbegrünung wird sukzessive bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme erfolgen, so die Bepflanzung mit weiteren Bäumen und von Splitterflächen. Auch hinsichtlich der Baugestaltung folgen diverse Maßnahmen zur finalen Fassadengestaltung gemäß Abstimmung mit der Projektgruppe „Tor zur Stadt“.