Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umsetzung von Beschlüssen I
Vorlage
AF-0168/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wann wird der vom Stadtrat gefasste Beschluss im Punkt 2 seitens der Oberbürgermeisterin umgesetzt?

 

2.       Wird durch die Oberbürgermeisterin die Aufstellung dieser Freiflächengestaltungssatzung den Mitgliedern des Stadtrates bis zum 30.04.2021 zugestellt, um zur Sitzung am 04.05.2021 darüber beraten und beschließen zu können?

 

3.       Warum wurde der vom Stadtrat einstimmig gefasste Beschluss in 2020 nicht umgesetzt?

 

4.       Warum wurde der Beschluss bisher nicht umgesetzt bzw. wie ist der Sachstand der Umsetzung?

 

5.       Wie ist der Sachstand der Umsetzung des Beschlusses bzw. wann wird die erste Berichterstattung erfolgen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. (Punkt 2 – Friedhofsentwicklungsplanung)

Seitens des Fachamtes wurden bereits Informationen zur Friedhofsentwicklungsplanung eingeholt. Das Erstellen eines ganzheitlichen Friedhofsentwicklungskonzeptes unter Beratung eines externen Anbieters gemeinsam mit den Vorstellungen und Erfahrungswerten des Fachamtes sowie der Einbindung des Gestaltungsbeirates „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ ist hierbei das Ziel. Die dafür benötigten finanziellen Mittel sind im Haushaltsentwurf des Jahres 2021 eingeplant. Es ist jedoch bereits jetzt festzustellen, dass die für einen externen Anbieter benötigten Zuarbeiten (in Form eines aktuellen digitalen Bestandsplanes, der Ist-Werte, Ablauf Nutzungsrechte, polygone Flächendarstellung, Erfassung der Vegetationsbestände uvm.) mit den vorhandenen personellen Kapazitäten derzeit nicht erfolgen kann. Eine genaue Aussage, wann die Friedhofsentwicklungsplanung beauftragt werden kann, ist deshalb derzeit nicht möglich.

 

zu 2.

Dem Stadtrat wird in seiner Sitzung Anfang Mai ein Bericht zum Stand der Bearbeitung der Freiflächengestaltungssatzung vorgelegt, welchem ein Satzungsentwurf beigefügt wird. Da das Satzungsverfahren einstufig (ohne Entwurfsauslegung) ist, wird dem Stadtrat so Gelegenheit gegeben, den Satzungsentwurf über die Verweisung in den Fachausschuss kritisch zu würdigen und entsprechende Anregungen zur Finalisierung zu geben.

 

zu 3.

In der Fortschreibung der Spiel- und Sportstättenleitplanung der Stadt Eisenach 2018 wurde unter Punkt 3.3 Bestandsermittlung mittels Qualitätsstufen (1 bis 4) für alle gedeckten und ungedeckten Sportstätten vorgenommen.

Aufbauend auf der Bestandsermittlung wurde unter 5.4 die Prioritätenliste mit den Top 10 der baulichen Einzelmaßnahmen jeweils mit einen Kostenrahmen beschlossen.

Von den 10 Projekten wurden bereits ein Projekt abgeschlossen (Kunstrasen Katzenaue, ), weitere vier Projekte befinden sich derzeit in der Umsetzung (Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle O1, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle, Erweiterung Goethesporthalle, Allwetterplatz Katzenaue), für zwei Projekte wurden bereits (mehrmals) mögliche Fördermittel beantragt (Sanierung Schulsporthalle Mosewaldschule, Crossfitstrecke Stadion) und zwei Projekte konnten noch nicht begonnen werden (Sanierung Werner-Aßmann-Halle, Erweiterung der Schulsporthalle Wartburgschule).

Um den Stadtratsbeschluss StR/0123/2020 „Entwicklungsstrategie gedeckte und ungedeckte Sportanlagen – Erstellung eines Förder- und Finanzierungskonzeptes für sämtliche gedeckte und ungedeckte Sportanlagen“ umzusetzen, wurde die Aufgabenstellung mit dem Ersteller der SSPL (Architekturbüro Casparius) bei einem gemeinsamen Termin besprochen. Es wurde ersichtlich, dass für die geforderte Qualität des Förder- und Finanzierungskonzeptes eine ausführliche Analyse des Sanierungsbedarfes für jede Sportstätte erforderlich ist. Der hierfür erforderliche finanzielle Aufwand für 15 Hochbauten und 18 Freianlagen wurde mit 69.000 € (Brutto) angegeben.

Da im Haushalt 2020 für diese Leistung nur 20.000 € vorgesehen waren, konnte eine Beauftragung nicht erfolgen. Die im Haushalt 2020 vorgesehenen Mittel in Höhe von 20.000 € konnten nach jetzigem Stand bei der Bildung der Haushaltsreste nicht berücksichtigt werden. Auch die angemeldeten Finanzmittel für 2021 fanden aufgrund anderer dringlicherer Maßnahmen keinen Eingang in die vom IBR-Ausschuss beschlossene Prioritätenreihung. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Beauftragung „Entwicklungsstrategie gedeckte und ungedeckte Sportanlagen – Erstellung eines Förder- und Finanzierungskonzeptes für sämtliche gedeckte und ungedeckte Sportanlagen“ nicht möglich.

 

zu 4.

Der Beschluss wurde umgesetzt. Auf die Beschlussvorlage-Nr. 0422-StR/2020 wird verwiesen: Der Stadtrat hat am 16.02.2021 mehrheitlich die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2021 der VUW mit dem betriebswirtschaftliche Gesamtkonzept als Anlage beschlossen.

 

 

zu 5.

Die Planungsverwaltung benötigt zur Erarbeitung des betreffenden Gestaltungshandbuches eine umfängliche Bestandsaufnahme. Hierzu gab es entsprechende dezernatsübergreifende Abstimmungen. Bislang konnten die erforderlichen Bearbeitungsgrundlagen jedoch noch nicht zur Verfügung gestellt werden.