Betreff
Berichterstattung gemäß § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020: Übersicht der durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
0576-BR/2021
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2020 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.

 

Gemäß § 7 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2020 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 7 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

Entsprechend der festgelegten Zuständigkeiten wurden im Haushaltsjahr 2020 folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

I.                   Verwaltungshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 33 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 82.655,63 € genehmigt.

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 312.350,03 € im Rahmen von zehn über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.

 

II.                Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt wurden durch die Oberbürgermeisterin acht über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 42.358,08 € genehmigt.

 

Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 608.497,70 € im Rahmen von 15 über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

Wie auch im Verwaltungshaushalt konnte die Deckung bei allen über- und außerplanmäßigen Ausgaben hergestellt werden.

 

In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der Erforderlichkeit zusammengestellt. 

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Übersicht gem. § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung