Sachverhalt:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2020 legte der Stadtrat auch die
Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.
Gemäß § 7 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2020
werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von
einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und
außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis
einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 7 Nr. 2 der Haushaltssatzung der
Haupt- und Finanzausschuss.
Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten
und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat
zur Kenntnis zu geben.
Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung
Rechnung getragen.
Entsprechend der festgelegten Zuständigkeiten wurden im Haushaltsjahr
2020 folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:
I.
Verwaltungshaushalt
Durch die
Oberbürgermeisterin wurden 33 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem
Volumen von insgesamt 82.655,63 € genehmigt.
Durch den
Haupt- und Finanzausschuss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 312.350,03 € im
Rahmen von zehn über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.
Die Deckung
gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.
II.
Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt wurden durch die Oberbürgermeisterin acht über- und
außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 42.358,08 € genehmigt.
Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden zusätzliche
Mittel in Höhe von 608.497,70 € im Rahmen von 15 über- und außerplanmäßigen
Ausgaben freigegeben.
Wie auch im Verwaltungshaushalt konnte die Deckung bei allen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben hergestellt werden.
In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der
Erforderlichkeit zusammengestellt.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Übersicht gem. § 7 Nr.
4 der Haushaltssatzung