Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer
Innenministeriums zur Erstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt
Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als
zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zum 30.04.2021 bezogen auf den
Konsolidierungserfolg für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 auf Basis der
Jahresrechnung zu berichten.
Es erfolgt für die 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen der HSK- Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung.
In diesem Zusammenhang sind der Anlage folgende Unterlagen beigefügt:
· Tabelle 1 – Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2020) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2020,
· Tabelle 2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres (2020) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2020,
· Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 7. Fortschreibung,
· Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7,
· Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb).
Dem Thüringer Landesverwaltungsamt wird die Auswertung im Mai 2021 zur Kenntnis übersandt.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Tabelle 1 – Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2020) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2020
Anlage 2: Tabelle 2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres (2020) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2020
Anlage 3: Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 7. Fortschreibung
Anlage 4: Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7
Anlage 5: Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb).