Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT),
hier: Umstrukturierung und Finanzierung ab 01.01.2011
Vorlage
0410-StR/2010
Aktenzeichen
20.1 / 81 10 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

I.                    Die Übernahme des nominellen Geschäftsanteils des Gesellschafters UBT mbH an der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) zum symbolischen Kaufpreis von 1,00 EUR.

II.                  Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der EWT i. d. F. vom 03.08.2010.

III.                Die Zuordnung der Erfüllung der Aufgaben der Tourismusförderung und –information durch die EWT als städtische Eigengesellschaft zum Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach.

IV.                Die Finanzierung des Betriebs der Gesellschaft erfolgt künftig in dem Maße, dass irreparable politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der Einrichtung, vermieden werden.

 


Begründung:

 

Die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), die in den letzten Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet hat, ist im Moment aus zwei Gründen in finanziellen Schwierigkeiten. Zum einen ist die Existenz der Gesellschaft insgesamt gefährdet, begründet in der Haushaltssituation der Stadt Eisenach. Im Moment kann der jährliche Zuschuss, den die Stadt Eisenach an die EWT leistet, nur auf Basis des § 61 ThürKO aufgrund einer bestehenden Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis zur Auszahlung kommen. Diese Vereinbarung endet am 31.12.2010.

Der Mitgesellschafter (zu 33 %) Wartburgkreis (über seine Beteiligungsgesellschaft UBT mbH) hat zum 31.12.2010 sowohl seine Mitgliedschaft als Gesellschafter als auch den bestehenden Finanzierungsvertrag gekündigt. Die Kündigung des Finanzierungsvertrages vermindert die jährlichen Erträge um 150 TEUR, was nicht komplett über geringere Aufwendungen ausgeglichen werden kann. Trotz weitgehender Ausnutzung von Einsparmöglichkeiten innerhalb der Gesellschaft (siehe Anlage) wird für das Wirtschaftsjahr 2011 mit einer Unterdeckung in Höhe von rd. 50 - 60 TEUR gerechnet. Damit ist die Existenz der Gesellschaft insgesamt in Frage gestellt, was erhebliche Auswirkungen für den Tourismus in Eisenach hätte. Das betrifft die Vermarktung, Vermittlung, den Pressekontakt ebenso wie die Messepräsenzen und natürlich die Tourismusinformation in der Stadt Eisenach.

Der Tourismus ist das zweit wichtigste wirtschaftliche Standbein der Stadt Eisenach. Die Stadt, mit ihrem UNESCO-Weltkulturerbe Wartburg, gehört – ausgehend von den jährlichen Übernachtungszahlen - zu den drei wichtigsten Destinationen im Städtetourismus des Freistaates. Neben der Wartburg hat die Stadt Eisenach als Wirkungsstätte von Johann Sebastian Bach, Martin Luther und der Heiligen Elisabeth weltweite Ausstrahlung und internationales Renommee. Neben dem Städte- und Kulturtourismus ist Eisenach Ausgangspunkt für den Wander-, Wasserwander- und Radtourismus. In Eisenach beginnt der Rennsteig. Die Stadt ist somit das Tor zum Thüringer Wald mit überregionaler Strahlkraft auf den Hainich, das Werratal sowie die Rhön und ist mithin Drehkreuz verschiedener überregionaler Radwege (Rennsteig-, Werratal-, Städteketten- und Herkules-Wartburg-Radweg).

Im letzten Jahr sind für Eisenach rd. 307.000 Übernachtungen statistisch belegt. Die Zahl der Tagestouristen beträgt nach eigenen Schätzungen, welche auf einer aktuellen Studie der dwif consulting zum Tagestourismus in Thüringen (Quelle: www.thueringen.de/de/tmwat/tourismus) beruhen, ca. 2,5 Mio. – 3,2 Mio. Besucher pro Jahr. Ausgehend von vorgenannter Studie tätigt dabei jeder Tagestourist im Bereich der Städtereisen in Thüringen Ausgaben von durchschnittlich 34,50 EUR am Tag.

Dies ergibt eine Wertschöpfung in der Stadt Eisenach von rd. 83 Mio.– 110 Mio. EUR pro Jahr. Diese Zahlen sind nur realisierbar in konsequenter Betreuung, Werbung und Vermittlung durch die EWT. Die Gesellschaft, deren Mehrheits- und ab 01.01.2011 alleinige Gesellschafterin die Stadt Eisenach ist, wurde bisher mit einem jährlichen städtischen Zuschuss in Höhe von 300 TEUR in der Erfüllung des Gesellschaftszwecks unterstützt. D.h. mit einem Euro den die Stadt in diesem Bereich einsetzt, wird theoretisch eine Wertschöpfung von rd. 280 - 370 EUR in der Stadt generiert.

Ausgehend von diesen Fakten ist festzustellen, dass die Erfüllung der Aufgaben der Tourismusförderung durch die EWT als städtische Gesellschaft zum Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen in der Stadt Eisenach gehört.

Grundsätzlich muss man darauf verweisen, dass die Gesellschaft nach mehreren “unruhigen” Jahren aufgrund von Geschäftsführer- und Gesellschafterwechseln sowie Umzügen nunmehr seit dem 01.01.2009 mit dem Eintritt einer neuen Geschäftsführung zukunftsgerichtet aufgestellt wird. Zusätzlich wurden und werden alle innerbetrieblichen Abläufe sowie die wahrgenommenen Aufgabenfelder analysiert und überarbeitet. Erste Erfolge in der Dienstleistungsqualität aber auch in der finanziellen Entwicklung der Gesellschaft sind erkenn- und darstellbar. Dabei liegt es in der Natur der Aufgabe der touristischen Beratung vor Ort, am Telefon, per Post und Internet, dass einem erheblichen Personal- und Sachaufwand nur geringe (oder sogar keinerlei) Erlöse gegenüberstehen, so dass generell eine Bezuschussung für diese Aufgaben notwendig ist und sein wird. Nach der derzeitigen Planung wird aufgrund der Anforderungen in 2011 ein Zuschuss i. H. v. 350 TEUR erforderlich sein. Wenn die Stadt Eisenach, welche ab dem 01.01.2011 als Alleingesellschafterin für die Gesellschaft in der Verantwortung steht, den erforderlichen Zuschuss nicht leisten kann bzw. darf, muss die Gesellschaft spätestens im März/April 2011 – mit Beginn der touristischen Hauptsaison – Insolvenz aufgrund fehlender Liquidität und drohender Überschuldung anmelden.

Ein Ziel, welches Stadt und Gesellschaft mittelfristig erreichen wollen, um die Finanzierung der Gesellschaft auf eine rechtliche sicherere Basis zu stellen, ist die Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe gem. § 8 ThürKAG. Wenn sich die bisherige Entwicklung weiterhin kontinuierlich fortsetzen läßt – und hierzu ist die Arbeit der Gesellschaft essentiell, könnte diese Abgabe planmäßig 2012 eingeführt werden. Diese ist dann zweckgebunden in der Tourismusförderung einzusetzen und stellt damit einen wesentlichen Baustein - unabhängig von der Haushaltslage der Stadt - in der künftigen Finanzierung der GmbH dar.

 

Nachdem der Wartburgkreis seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft aufgekündigt hat, besteht das Ziel und der Anspruch der Gesellschaft darin, die Kooperation mit den touristischen Verbänden (Hainich, Werratal, Thüringer Wald), welche die Naturräume um Eisenach betreuen und vertreten, auszubauen. Auf diesem Weg sollen neben der Bündelung touristischer Interessen künftig zusätzliche Deckungsbeiträge generiert werden (siehe Anlage).

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist es aus städtischer Sicht unbedingt nötig, die Aufgaben der Tourismusförderung auch weiterhin in der bisherigen Organisationsform zu führen. Dazu ist es aufgrund des Austrittes des Mitgesellschafters zum 31.12.2010 notwendig, die bisherige Mehrheitsbeteiligung der Stadt Eisenach zu erweitern und die EWT ab dem 01.01.2011 als städtische Eigengesellschaft zu führen und zu finanzieren.

 

Die Übernahme des Anteilswertes des Mitgesellschafters UBT wird zum symbolischen Wert von 1,00 EUR erfolgen. Der Nominalwert der Anteile der UBT beträgt im Grunde 10.100 EUR. Aufgrund der Tatsache, dass die EWT ohne öffentliche Zuschüsse nicht auskommt, würde eine Ermittlung des Unternehmenswertes jedoch zu einem negativen Ergebnis führen, so dass der Zeitwert der Anteile gleich Null ist. Die UBT hat nach eigenen Aussagen den Anteilswert bereits auf den symbolischen Wert von 1,00 EUR abgeschrieben. Die endgültige Abstimmung wird im Rahmen der Auseinandersetzung und der notwendigen notariellen Beurkundung der Anteilsübertragung erfolgen.

 

Die notwendige Erweiterung der Gesellschaft wurde gemäß § 72 ThürKO mit Schreiben vom 28.06.2010 dem Thüringer Landesverwaltungsamt angezeigt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 1 – Entwurf des Gesellschaftsvertrages i. d. F. vom 03.08.2010

-          Anlage 2 – Entwurf des Gesellschaftsvertrages i. d. F. vom 03.08.2010 (Korrekturfassung)

-          Anlage 3 – Konzept zur Weiterführung der EWT der Geschäftsführung vom 25.06.2010