I.
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach
beschließt
vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Stadtrates über die notwendigen Haushaltsmittel sowie der
Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes 2021 die Förderung von Kinder- und
Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2021 in maximal
folgender Höhe für den:
Ortsteil
Berteroda 125,00 €
Ortsteil
Hötzelsroda 5.394,00
€
Ortsteil
Madelungen 1.403,00
€
Ortsteil
Neuenhof/ Hörschel 1.902,00
€
Ortsteil
Neukirchen 1.715,00
€
Ortsteil
Stockhausen 1.684,00
€
Ortsteil
Stregda 4.459,00
€
Ortsteil
Wartha-Göringen 717,00 €.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes für die
verwaltungsmäßige Umsetzung der Finanzierung auf der Grundlage der „Richtlinie
zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“.
II.
Begründung
Am 01.03.2016 (Vorlagen-Nr.:
0356-StR/2015) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Punkte 7.3
und 7.4 des vorgelegten Jugendförderplanes an die geänderten Bedingungen, u.a.
an die Bedarfe in den Ortsteilen anzupassen.
In Umsetzung
des o.g. Beschlusses beschloss der Stadtrat am 14.07.2020 (Vorlagen-Nr.: 0297-StR/2020) die
Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen.
Die
Förderung erfolgt insbesondere auf der Grundlage des § 11 (Kinder- und
Jugendarbeit), § 12 (Jugendverbandsarbeit) und § 14 (Erzieherischer
Jugendschutz) Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII-, und den §§ 16 und 17 Thüringer
Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz –ThürKJHAG- (Förderung der
Jugendarbeit und Förderung der Jugendverbandsarbeit).
Neben den in
den gesetzlichen Grundlagen genannten Schwerpunkten der Förderung sollen
insbesondere ehrenamtliche Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen durch geeignete Maßnahmen unterstützt
und gestärkt werden.
Die Höhe der
Mittelzuweisung an die Ortsteile 2021 wurde gleichberechtigt auf der Grundlage
der Einwohnerstatistik der Stadt Eisenach ermittelt. Als Grundlage für die
vorgeschlagene Förderhöhe diente eine Pro-Kopf- Pauschale von ca. 31,18 €. Die Berechnung dieser Pauschale erfolgte
aus Gleichbehandlungsgründen anhand der Anzahl der 7 - unter 18 Jährigen, die am 31.12.2020 im jeweiligen Ortsteil lebten.
Im Ortsteil
Stedtfeld wird derzeitig ein Jugendtreff finanziert und unterhalten. Deshalb
bleibt der Ortsteil Stedtfeld bei diesem Fördervorschlag unberücksichtigt.
Die
Mittelverwendung im Ortsteil bzw. Weitergabe an Vereine zum Zweck der Kinder-
und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des erzieherischen
Jugendschutzes erfolgt im Benehmen und auf Empfehlung der jeweiligen
Ortteilräte.
Nicht
verwendete Mittel sind nicht auf das Haushaltsjahr 2022 übertragbar und müssen
an die Stadtverwaltung zurückgezahlt werden. Im Ausnahmefall und bei genügend
Zeitvorlauf können nicht in Anspruch genommene Fördermittel anderen Ortsteilen
zur Verfügung gestellt werden.
Die
Verwendung der Mittel ist bis spätestens 28.02.2021 durch einen einfachen
Verwendungsnachweis (Liste und kurzer Sachbericht) beim Jugendamt nachzuweisen.
Eine
Doppelförderung durch die Stadt Eisenach ist ausgeschlossen.
Aus förderrechtlichen Gründen kann die
Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen mit
Beschlussdatum bzw. Eingang der jeweiligen Anträge ausgesprochen werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns
begründet keinen Rechtsanspruch auf die
beantragte Höhe der Förderung.
Näheres über
das Verfahren regelt die am 14.07.2020 vom Stadtrat beschlossene „Richtlinie zur Förderung von Kinder- und
Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“. (Vorlagen-Nr.: 0297-StR/2020)
Eine unmittelbare Förderung durch die
Verwaltung erfolgt erst nach Vorlage des beschlossenen und genehmigten
Haushaltsplanes der Stadt Eisenach für das Jahr 2021 mittels Bescheid.
Fachamtsseitig wurden im Haushaltsplanentwurf
2020 in der Haushaltsstelle 46050.718000
(Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.600 € beantragt.
Anlagenverzeichnis: