Betreff
Einwohneranfrage - Zukunft Ostkantine ("O5")
Vorlage
EAF-0077/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Was plant die Stadt bzw. die SWG mit dem Gebäude O5 und dem zugehörigen Areal?

2.       Ist eine Übertragung des Eigentums an die Stiftung A-W-E angedacht, um mit dem Museum im O2 und dem AWE-Torhaus langfristig dieses einzigartige Gebäudeensemble zu erhalten?

3.       Welche Sicherheit bekommt der Verein AME e.V. von der Stadt Eisenach zum Verbleib im Gebäude, als Grundlage für ein weiteres Engagement zur Erhaltung des O5?

 

 

 

 

                                                                                                                                


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Die Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH plant im Auftrag der Stadt Eisenach die Realisierung des Projektes „Bau der 1. bundesligatauglichen Handball- /3 Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal O1“ auf dem Areal auf dem sich auch das Gebäude O5 befindet.

 

Für das Gebäude O5 hat die Städtische Wohnungsgesellschaft keine über die derzeitige Nutzung hinausgehende Nutzung geplant. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass das Gebäude weiterhin durch den Verein Automobilbau – Museum – Eisenach e.V. genutzt wird.

 

Generell ist die Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH bestrebt die Bausubstanz denkmalgerecht zu erhalten, dazu ist man mit dem oben genannten Verein im Austausch. Dieser Austausch findet in der Regel einmal jährlich statt. So waren Vertreter der SWG 2018 vor Ort, um sich über die aktuellen Projekte zu informieren und die Möglichkeiten für eine Fördermittelbeauftragung zu erörtern. Zudem wurden die Vereinsvertreter über die Planungen und weitere Nutzung des O5 im Rahmen des Projektes im O1 informiert.

 

Leider kann die Städtische Wohnungsgesellschaft ohne entsprechende Förderung keine umfangreichen Investitionen tätigen, es fehlt an der Perspektive eines Investitionsrückflusses. Eine anteilige Finanzierung von Planungskosten für eine entsprechende Fördermittelbeantragung ist unter Voraussetzungen (Initiierung und Koordination durch den Verein) durchaus denkbar.

 

zu 2.

 

Eine Übertragung auf die Stiftung A-W-E ist derzeit nicht angedacht.

 

zu 3.

 

Eine anderweitige Verwendung des Objektes ist aus heutiger Sicht nicht geplant. Ein weiteres Engagement des Vereins AME e. V. wird begrüßt.