II. Fragestellung
Wurden in den zurückliegenden Sommermonaten alle Spielplätze,
wie vorgesehen, einmal wöchentlich gereinigt?
1.
In welchen Abständen wird der Sand
durchgerecht oder gesiebt?
2.
Ist es personell möglich, im
Bedarfsfalle auch häufiger Kontrollen und Säuberungen an einzelnen
Spielplätzen, als einmal wöchentlich durchzuführen?
3.
Wurde die Satzung zur Abwehr von
Gefahren in der Stadt Eisenach bereits, wie von Frau Lieske mündlich
angekündigt, um das Alkoholverbot auf Spielplätzen erweitert?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Betr.: Anfrage der
NPD-Stadtratsfraktion AF-0110/2010
Alle öffentlichen Spielplätze werden im
Rahmen des Stadtreinigungsturnus einmal wöchentlich (jeden Dienstag) gereinigt.
Zusätzlich reinigt der mit der Kontrolle der
Spielplätze beauftragte Mitarbeiter im Rahmen der wöchentlichen
Spielplatzkontrolle im Bedarfsfall ein zweites Mal.
Weitere Reinigungen erfolgen nach Eingang
von begründeten Hinweisen.
zu 1. -
Bei sichtbaren Verunreinigungen wird die Sandfläche abgerecht. Im
Bedarfsfall in
unregelmäßigen Abständen werden
die Sandflächen, die als Fallschutz dienen,
aufgelockert.
zu 2. - zeitweise ist es personell möglich
zusätzliche Kontrollen und Reinigungen an
vereinzelten Spielplätzen im Stadtgebiet durchzuführen
zu 3. - mit der 4. Änderungsverordnung der
OBV Gefahrenabwehr, wurde das Alkohol- und Rauchverbot auf den
öffentlichen Spielplätzen ausgesprochen