Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Situation der Eisenacher Spielplätze - die Zweite
Vorlage
AF-0110/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wurden in den zurückliegenden Sommermonaten alle Spielplätze, wie vorgesehen, einmal wöchentlich gereinigt?

1.             In welchen Abständen wird der Sand durchgerecht oder gesiebt?

2.             Ist es personell möglich, im Bedarfsfalle auch häufiger Kontrollen und Säuberungen an einzelnen Spielplätzen, als einmal wöchentlich durchzuführen?

3.             Wurde die Satzung zur Abwehr von Gefahren in der Stadt Eisenach bereits, wie von Frau Lieske mündlich angekündigt, um das Alkoholverbot auf Spielplätzen erweitert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Betr.: Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion    AF-0110/2010

 

Alle öffentlichen Spielplätze werden im Rahmen des Stadtreinigungsturnus einmal wöchentlich (jeden Dienstag) gereinigt.

Zusätzlich reinigt der mit der Kontrolle der Spielplätze beauftragte Mitarbeiter im Rahmen der wöchentlichen Spielplatzkontrolle im Bedarfsfall ein zweites Mal.

Weitere Reinigungen erfolgen nach Eingang von begründeten Hinweisen.

 

zu 1. -  Bei sichtbaren Verunreinigungen wird die Sandfläche abgerecht. Im Bedarfsfall in  

            unregelmäßigen Abständen werden die Sandflächen, die als Fallschutz dienen,

            aufgelockert.

 

zu 2. - zeitweise ist es personell möglich zusätzliche Kontrollen und Reinigungen an

           vereinzelten Spielplätzen im Stadtgebiet durchzuführen

 

zu 3. - mit der 4. Änderungsverordnung der OBV Gefahrenabwehr, wurde das Alkohol- und        Rauchverbot  auf den  öffentlichen Spielplätzen ausgesprochen