Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Effekte der Fusion aktuell
Vorlage
AF-0171/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wann wird dem Stadtrat eine aktualisierte Hochrechnung über die Effekte der Fusion vorgelegt?

 

2.       Wie stellt sich nach Berechnungen der Kämmerei mit den derzeitigen Einnahmen und Ausgaben die Finanzsituation nach der Fusion dar?

 

3.       In welchen Bereichen, welche bei der Stadt verbleiben, haben sich seit der letzten Hochrechnung welche fixen Veränderungen ergeben?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. – 3.:

Die Vorlage einer aktualisierten Hochrechnung kann und sollte mit dem Entwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

 

Aufgrund des mit dem Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach – EisenachNGG – vom 16.10.2019 (GvBl. Nr. 12 aus 2019 Seite 429 ff) und dem zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis geschlossenen Zukunftsvertrag, sowie den dazu ergangenen ergänzenden Regelungen und Beschlüssen, vorgesehenen Aufgabenüberganges auf den Wartburgkreis zum 01.01.2022, wird die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 ausschließlich die bei der Stadt Eisenach verbleibenden Aufgaben beinhalten.

 

Auf dieser Basis wäre dann ein Vergleich der mit dem Musterhaushalt im Jahre 2019 vorgenommenen Prognose und der tatsächlichen Planung für das Jahr 2022 und die Finanzplanungsjahre bis 2025 möglich.

 

Eine vorherige gesonderte Betrachtung bzw. eine aktualisierte Hochrechnung hätte einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Folge, der aufgrund der bereits bestehenden besonderen Belastungen für die Verwaltung, aufgrund der in diesem Jahr bestehenden besonderen zusätzlichen Belastungen infolge der Vorbereitungen des Aufgabenüberganges zum 01.01.2022 (z. B. Umzüge) und aus der Corona-Pandemie nicht geleistet werden kann.

 

Es wird daher darum gebeten, die Anfrage bis zur Vorlage des Haushaltsentwurfes 2022 zurück zu stellen.