Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Eisenacher Projekt zum "NSU"
Vorlage
AF-0172/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Trifft die o.g. Darstellung der Presse so zu und wenn Ja, auf welcher Rechtsgrundlage agierte eine zur Neutralität verpflichtete Stadtverwaltung mit ausgewählten politischen Organisationen, parteinahen Stiftungen und einem Parteibüro? (Wenn Nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Oberbürgermeisterin dar?)

 

2.       Welche Kosten (auch Personalkosten / Zeitaufwand) sind für die „Ideensammlung“ und alle in Zusammenhang mit dem Theaterprojekt stehende Unterstützungshandlungen seitens der Stadtverwaltung in welchen Haushaltsstellen (auch Förderung aus den Mitteln der sog. „Partnerschaft für Demokratie“) entstanden?

 

3.       Ist der Oberbürgermeisterin bekannt, dass zumindest die selbsternannte „Antifaschistische Linke Eisenach“ ein Beobachtungsobjekt des sogenannten „Verfassungsschutzes“ ist und als „extremistisch“ eingestuft wird und wie begründet die Oberbürgermeisterin vor diesem Hintergrund eine offene Zusammenarbeit einer neutralen Verwaltung mit einer solchen Organisation?

 

4.       Wie viele Veranstaltungen mit welcher städtischen Beteiligung haben zu diesem Anlass wann und mit welchen weiteren teilnehmenden Organisationen stattgefunden?

 

5.       Welche Kosten sind mit der Unterstützung und Beteiligung des Landestheaters bei der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach entstanden und werden für diese durch das Projekt Einnahmen, dazu gehören auch Fördermittel, generiert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Stadt Eisenach in der Sache bildet § 28 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz („Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.")

 

Das BVerfG hat bereits im Jahre 1977 entschieden, dass zu den darunter fallenden Aufgaben der Gemeinden auch die kommunale Öffentlichkeitsarbeit fällt. Diese muss allerdings nach Ansicht des BVerfG stets neutral gehalten sein.

 

Die Stadt Eisenach hat sich bei ihrem Aufruf zur Sammlung von Ideen im Rahmen des Jahresprojektes für Demokratie und Zivilcourage unter dem Titel „Der NSU. Das Trauma eines Landes.“ und der damit eingegangenen zwanglosen Kooperationen mit verschiedenen Personengruppen an die seitens des BVerfG festgelegten Vorgaben gehalten.

 

Auf Grund der schweren Straftaten, die die NSU, auch in Eisenach begangen hat, findet sich zu diesem Thema ein örtlicher Bezug zur Stadt.

 

Mit dem Aufruf zu der Ideensammlung kam die Stadt ihrer Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit nach. Hintergrund des Aufrufes war eine Aufarbeitung des Sachverhaltes durch die Einholung verschiedener Sichtweisen zu diesem Thema. Seitens der Stadt wurden dazu nicht nur ausgewählte Personen angesprochen, sondern alle an diesem Thema Interessierten konnten Ideen einreichen bzw. ihre Meinung abgeben.

 

Daraus bildete sich letztlich die Kooperation zwischen den verschiedensten Personengruppen bzw. Kreisen um dieses Thema für die Öffentlichkeit möglichst detailliert und übergreifend aufzuarbeiten. Hierbei geht es nicht um die Wiedergabe parteipolitischer Ansichten, sondern um eine möglichst sach- und fachgerechte Darstellung der NSU und ihrer Vergangenheit bzw. deren Verbrechen.

 

Dieser Prozess soll vornehmlich der öffentlichen Meinungsbildung dienen und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bzw. der gesamten Republik aufklären und diese für dieses Thema sensibilisieren.

 

zu 2.

Keine Auskunftspflicht der Oberbürgermeisterin. Das Theaterprojekt ist ausschließlich ein Projekt des Landestheaters sowie des TAM - Theater am Markt e.V.

 

zu 3.

Eine Beobachtung der Antifaschistischen Linken Eisenach durch den Verfassungsschutz ist nicht bekannt.

 

(ggf. Verwechslung mit der „Antifaschistischen Aktion Eisenach“ Aae ?)

https://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1099.pdf S.33

 

 

zu 4.

1 Veranstaltung - Online Eröffnung des Jahresprojektes am 16.4.2021 um 18.00 – 18.45 Uhr zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung Thüringen e.V.

 

 

zu 5.

Keine Auskunft durch die Oberbürgermeisterin möglich, da es sich hierbei um eine Angelegenheit des Landestheaters handelt.