Betreff
Einwohneranfrage - Probleme mit Ampelanlagen für Fahrradfahrer
Vorlage
EAF-0078/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wann wird endlich der unzumutbare Zustand an den beiden genannten Ampeln durch Umbau der Ampeln beendet?

2.       Wie sollen sich Radfahrer in der Zwischenzeit verhalten? Wie lange müssen sie vor der

roten Ampel warten, bis sie bei rot über die Ampel fahren können?

3.       Wann wird die Ampel an der Bahnhofstraße mit einem grünen Fahrradpfeil ausgestattet, damit Fahrräder einfacher rechts in die Gabelsberger Straße einbiegen können?

4.       An welchen weiteren Stellen im Stadtgebiet ist Ihnen bekannt, dass Ampeln Fahrräder ignorieren?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Anlagen müssen nicht umgebaut werden, denn die nötige Technik ist bereits verbaut.

Wir schlagen jedoch vor, mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin in einem überschaubaren Teilnehmerkreis zu vereinbaren. Dazu können Sie sich gerne mit unserem Elektromeister, Herrn Schmidt, unter der Rufnummer (0176)17918041 in Verbindung setzen.

In diesem könnten dann, im Rahmen der technischen Möglichkeiten, konstruktive Vorschläge besprochen bzw. sogar gleich umgesetzt werden. Dabei können jedoch nur Vorschläge umgesetzt werden, die ein regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmer nach den Vorgaben der StVO sicherstellen.

 

zu 2.

Die Frage ist so nicht zu beantworten.

Grundsätzlich ist die Frage in den §§ 37 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO ausführlich geregelt und beantwortet.

Auch hier wäre der oben beschriebene Ortstermin hilfreich. Bisher konnten wir es zu keiner Zeit feststellen, dass Radfahrer an einer Lichtsignalanlage über Gebühr warten mussten.

 

zu 3.

Gem. § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 9 StVO kann ein Rechtsabbiegen ausschließlich für Rad Fahrende gestattet werden. Das Zusatzzeichen ermöglicht damit dem Radverkehr, von einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg während einer Rotphase rechts abzubiegen, soweit die Verkehrslage dies zulässt. - In dem betreffenden Bereich befindet sich ein separater Busfahrstreifen welcher für den Radverkehr freigegeben ist. Beim Rechtsabbiegen dürfen andere aber weder gefährdet noch behindert werden, d. h. nicht nur der durch Grün freigegebene Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, sondern auch der bis zur Haltlinie rechts überholende Mitverkehr, in diesem Fall können aber lediglich Busse der "Mitverkehr" sein.

Da der Sachverhalt eine Bundesstraße betrifft, ist vorab die Anhörung des Straßenbaulastträgers, des Thüringer Landesamtes für Bau- und Verkehr (TLBV) und auch der Polizei erforderlich. Das Prüfungsverfahren wird eingeleitet und Herr Reum dann von der Straßenverkehrsbehörde vom Ergebnis unterrichtet.

 

zu 4.

Wenn wir eine Meldung über die Störung einer Lichtsignalanlage oder einer einzelnen Baugruppe (wie z. B. Lichtsignalanlagen Detektionen / Fahrzeugerkennungen) erhalten, reagieren wir natürlich im Rahmen der Störungsbeseitigung  umgehend darauf. Diese Meldungen kommen in der Regel von Polizei, Leitstelle oder VUW.

Uns sind keine Lichtsignalanlagen bekannt, an denen gerade in Bezug auf Radfahrende Probleme mit der Erkennung etc. bestehen.

 

Grundsätzlich sind die genannten Anlagen alle mit Videodetektionssystemen ausgestattet. Eine Lichtsignalanlage stellt immer einen Kompromiss zwischen den Belangen aller Verkehrsteilnehmer dar. Es kann vorkommen, dass aufgrund unzureichender Fahrspurbreiten die äußersten Randbereiche nicht in die Detektion einbezogen werden konnten, um permanente Fehlanforderungen zu vermeiden.

Aus technischer Sicht ist es möglich, dass einige Anlagen im Stadtgebiet Fahrräder, Mofas und Motorräder nicht ganz sauber detektieren. Dies betrifft vor allem Anlagen, an welchen Induktionsschleifen verbaut sind, wie z. B. Kasseler Straße bis Knoten Kasseler / Ernst-Thälmann-Straße, Mühlhäuser Straße bis Stregda Kanalstraße, Grimmelsgasse und auch Stockhausen.

Hintergrund: Die verbauten Induktionsschleifen reagieren auf Eisen / Stahl. Je weniger Stahl am Gefährt verbaut ist, desto schlechter ist bekanntlich die Induktion. Sollten hier Fehler auftreten, wären diese jedoch bitte konkret zu benennen. Auch diese Probleme könnten wir in einem gemeinsamen Ortstermin testen und ggf. mit geringen Mitteln Verbesserungen erreichen.

 

Bei einem Ortstermin rund und die Anlagen um den ZOB gehen wir von ca. 4 Stunden aus. Hierbei können wir die Detektionsfelder der Kameras abrufen und eventuell zusätzliche Detektionsfelder festlegen.