Betreff
Einwohneranfrage - geschützte Pflanzen- und Tierarten
Vorlage
EAF-0080/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Gibt es in der Stadtverwaltung eine Aufstellung von Standorten bzw. Gebieten, in denen besonders geschützte/bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen?  Wenn nicht, warum nicht?

2.       Gibt es in der Stadt und Ortsteilen besondere Schutzgebiete für geschützte/bedrohte Tier- und Pflanzenarten? Wenn nicht, warum nicht?

3.       Gibt es überhaupt eine Aufstellung, welche besonders geschützte/bedrohte Tierarten im Stadtgebiet und in den Ortsteilen vorkommen?

4.       Wie kann es sein, dass z.B. die SWG als städtische Firma wiederholt gegen die Schutzzeiten für Baumfällungen und das Entfernen von Büschen und Sträuchern verstoßen darf, ohne das dies geahndet wird? (letztes Beispiel Rodung der Freifäche Erhardt-Platz oder in der Sandgasse)

5.       Welche Pläne hat bzw. verfolgt die Stadtverwaltung, den Lebensraum von bedrohten/geschützen Tier- und Pflanzenarten zu sichern und den Erhalt dieser Pflanzen- und Tierarten  zu gewährleisten?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Diese Aufgabe wird durch die Untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Eine Beantwortung kann deshalb leider im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht erfolgen.

 

zu 2.

Speziell für geschützte Tier- und Pflanzenarten gibt es das FFH-Gebiet Nr. 50 Nordwestlicher Thüringer Wald (FFH = Fauna Flora Habitat). Dieses hat eine Gesamtfläche von 3184 ha, wovon 38% also 1.208 ha auf dem Gebiet der Stadt Eisenach liegt. Diese Gebiete sind speziell zum Schutz von bestimmten schützenswerten Lebensraumtypen aber auch für Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie) geschaffen worden.

Welche Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten dies im Gebiet Eisenachs sind und wie ihr Erhaltungszustand eingeschätzt wird, ist im aktuellen Managementplan für dieses FFH-Gebiet nachzulesen. Dieser ist im Internet einsehbar unter dem Link

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-50-nordwestlicher-thueringer-wald

 

Weiterhin gibt es das Naturschutzgebiet „Wälder mit Schluchten zwischen Wartburg und Hohe Sonne“. Hier stehen vor allem die vielgestaltigen Biotoptypen unter Schutz, die wiederum die Grundlage für Vorkommen diverser geschützter Tier- und Pflanzenarten sind. Konkrete Arten sind im Schutzzweck für das Naturschutzgebiet nicht genannt.

 

zu 3.

Diese Aufgabe wird durch die Untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Eine Beantwortung kann deshalb leider im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht erfolgen.

 

zu 4.

Diese Aufgabe wird durch die Untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Eine Beantwortung kann deshalb leider im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht erfolgen.

 

zu 5.

Antwort siehe unter Nr. 2.

Im genannten FFH-Gebiet Nr. 50 (Nordwestlicher Thüringer Wald) sind auch die Erhaltungs-und Wiederherstellungsmaßnahmen formuliert und somit für alle verbindlich definiert.

Für Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet, hat das Amt für Infrastruktur für den Haushalt 2021 und 2022 jeweils 75.000 € und für 2023 und 2024 jeweils 50.000 € angemeldet. Ob dieses Geld auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann entscheidet der Stadtrat. Erst nach Erhalt der Mittel ist es möglich, entsprechende Ersatzpflanzungen (außerhalb der Allianz Stiftung) vornehmen zu können.