II.
Fragestellung
1.
Wann werden die wiederholten Versprechen, weitere Straßenkehrer
im Stadtgebiet zu beschäftigen, endlich umgesetzt? Wenn nicht, warum nicht?
(genaue Datumsangabe erwünscht!)
2.
Wie stellt es sich die Stadtverwaltung vor bzw. hat die
Verwaltung Pläne, die Grundstückseigentümer zur Einhaltung der
Straßenreinigungssatzung zu sensibilisieren und wiederholte Verstöße zu ahnden?
3.
Welche Pläne hat die Stadtverwaltung, die „illegalen
Feilufttoiletten“ einzudämmen, da auch die Beseitigung von menschlichen
Fäkalien gesundheitsgefährdend und eine Zumutung sind?
4.
Wie werden z.B. die städtischen Firmen wie Tourismus GmbH, SWG,
Umweltservice GmbH u.a. - außer beim Runden Tisch für eine saubere Stadt - in
die Herausforderungen mit der Sauberkeit in der Stadt einbezogen?
5.
Welche Aufgaben wird die neu eingestellte Klimamanagerin im
Zusammenhang mit der Sauberkeit in der Stadt übernehmen? (im Hinblick darauf,
dass Umweltschutz ein wesentlicher Bestandteil vom Klimaschutz ist!)
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Das Amt für
Infrastruktur hat bei der Soziale Dienstleistungsgesellschaft mbH SDW (ehemals
ABS) 3 Beschäftigte für die manuelle Straßenreinigung beantragt.
Ein Mitarbeiter ist
bereits seit November für insgesamt drei Jahre in einer Maßnahme gebunden und
als Straßenkehrer eingesetzt.
Am 01. April 2021
hat ein zweiter Mitarbeiter seine Tätigkeit in der SDW aufgenommen, und wird
als Straßenkehrer auf einer zweiten Tour eingesetzt.
Für den geplanten
dritten Straßenkehrer ist leider noch keine Zuweisung eines geeigneten Mitarbeiters
vom Jobcenter erfolgt.
Die zur Verfügung
stehenden Arbeitsuchenden können nur auf dem zweiten Arbeitsmarkt ausgewählt
werden. Die dortige Auswahl ist jedoch sehr begrenzt.
zu 2.
Die Stadtverwaltung
hat ein bewährtes System, die aus der Straßenreinigungssatzung und der OBV
ergebenen Verpflichtungen gegenüber den GrundstückseigentümerInnen zu prüfen
und ggf. ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten, um unwilligen
GrundstückseigentümerInnen Ihre Pflichten aufzuerlegen. Bei Mehrfachverstößen
zeigt die Praxis, dass Beharrlichkeit der Weg zum Erfolg ist. Die derzeit im
Ordnungsamt in der Erprobungsphase befindliche Software
"Beschwerdemanagement" sollte den Aufgabenvollzug weiter erleichtern.
zu 3.
Grundsätzlich wird
im Rahmen der normalen Streifentätigkeit auf eventuelle Missstände geachtet,
dazu zählen hier jegliche Verschmutzungen im öffentlichen Raum. Nicht
destotrotz sind die Mitarbeiter des Außendienstes angehalten durch verstärkte
Präsenz dem Übel der „illegalen Freilufttoiletten“ entgegen zu wirken, hierbei
ist es erforderlich, den "Täter" auf frischer Tat zu ertappen,
welches aber meist nur schwer möglich ist.
zu 4.
Mit der Tourismus GmbH, der SWG, der Umweltservice
GmbH u.a. Unternehmen steht die Stadtverwaltung Eisenach im engen Kontakt bezüglich
Ordnung und Sauberkeit in der Stadt. Mit
kompetenten AnsprechpartnerInnen werden Probleme in kurzer Zeit geklärt.
In dieser
dynamischen Pandemie-Lage trägt die Stadtverwaltung eine große Verantwortung.
Bei allen Regeln und Einschränkungen gilt es den Aufgaben gerecht zu werden,
aber dabei vor allem die Verhältnismäßigkeit im Blick zu haben. In Bezug auf
Ordnung und Sauberkeit gibt es momentan keine Aktivitäten hinsichtlich
Erarbeitung neuer Konzepte.
zu 5.
Die seit dem 01.03.2021 eingestellte Klimaschutzmanagerin hat die Aufgabe, innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ein Klimaschutzkonzept für unsere Stadt zu erarbeiten und innerhalb dieses Zeitraumes auch erste Maßnahmen daraus umzusetzen. Hierbei ist der Aktionsplan des Stadtrates wesentlicher Bestandteil. Diese Stelle wird für diesen Zeitraum zu 100 % gefördert.
Der Klimaschutzmanagerin kommt dabei die Aufgabe zu, die Handlungsfelder zu koordinieren und alle Beteiligten zu vernetzen, nicht zuletzt die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt am Prozess zu ermöglichen.
Für die Sauberkeit unserer Stadt sind wir alle gemeinsam verantwortlich. Hier sollte es keiner besonderen Aufforderung durch die Klimaschutzmanagerin bedürfen, um tätig zu werden; Jeder in seinem Umfeld und in seinem Verantwortungsbereich.