Sachverhalt
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 den Antrag (Vorlagen Nr:
0528-AT/2021) – Prüfauftrag zur Erweiterung der Stadtbibliothek Eisenach
beschlossen:
Punkt 3 des
Beschlusses:
Mit Bezug
auf den Punkt 3 aus dem o.g. Stadtratsbeschluss, wurde vom zuständigen Fachamt
der Zustand des aktuellen Bibliotheksgebäudes hinsichtlich eventueller
baulicher Mängel sowie der erforderliche Sanierungsbedarf untersucht. Hierbei
wurden die nachstehend aufgeführten Punkte ermittelt:
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Das
Glasdach über dem Zwischenbau, weist bereits seit der Herstellung zum Teil
gravierende Mängel auf. So ist die Dachneigung in einigen Bereichen zu gering
und es kommt zu Stauwasserbildung. Des Weiteren sind die Wasserführung sowie
die Dichtungen an den Verglasungen mangelhaft, sodass Wasser in die
Konstruktion bzw. in das Gebäude eindringen kann.
Um das Gebäude vor eindringendem Niederschlag zu schützen ist
mittelfristig der Austausch bzw. die Neukonstruktion des Glasdaches über dem
Zwischenbau erforderlich. Die Kosten für die Erneuerung der Dachkonstruktion
können ohne ein genaues Gutachten nicht beziffert werden.
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Das
Kellergewölbe unter der Kemenate wird bei Starkregen immer wieder
durchfeuchtet. Dadurch treten vermehrt Putzschäden an den Wänden auf. Eine
Abdichtung von außen ist wegen Unzugänglichkeit der Kelleraußenwand nicht
möglich. Dieser Mangel besteht bereits auch seit der Inbetriebnahme des
Gebäudes, nach der Sanierung aus dem Jahr 2000. Für die Trockenlegung und
Sanierung sind in regelmäßigen Abständen entsprechende Mittel erforderlich.
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Die
Heizungs- und Lüftungsanlage sowie die Sanitärbereiche und Anlagen bestehen ebenso
seit Inbetriebnahme des Gebäudes vor über 20 Jahren unverändert. Somit können
auch bei diesen technischen Anlagen Mängel auftreten und einen Austausch von
Komponenten erforderlich machen.
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Im
Kellerbereich vom Zwischenbau hat sich unter dem Estrich ein Pilz (Hausporling,
Donkioporia expansa) angesiedelt. Dieser ist nach Aussage vom Architektur- und
Sachverständigenbüro Deutsch, gesundheitlich unbedenklich. Jedoch können hier
Folgeschäden an der Bausubstanz nicht ausgeschlossen werden. Zur vollständigen
Beseitigung ist der Estrich und die darunter befindliche Dämmschicht aus
Holzfaserdämmung, zu entfernen.
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Die
Fluchtwegegestaltung ist aus Sicht der Bibliothek nicht ausreichend gegeben. In
Richtung Osten fehlen entsprechende Schließvorrichtungen an der Tür Bibliothek
in Richtung Hausflur Georgenstraße 43 sowie nach draußen.
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Ein
Austausch defekter Pendelleuchten unter dem Glasdach ist nur mit
Gerüstaufstellung möglich. Des Weiteren sind die verwendeten Leuchten nicht
mehr bestellbar, sodass (wenn diese defekt sind) nicht nur die Leuchtmittel
ersetzt werden müssen, sondern auch andersartige Lampen zum Einsatz kommen.
Die Kosten für die
notwendigen Sanierungsmaßnahmen, können erst nach Beauftragung entsprechender
Fachplaner sowie durch entsprechende Gutachten benannt werden.
Punkt 5 des
Beschlusses:
Alle bisherigen
Verhandlungen mit dem Wartburgkreis führten zu keinem Ergebnis.
Punkt 7 des
Beschlusses:
Sofern Beschlussvorlagen für den Stadtrat vorliegen, werden diese entsprechend des Punktes 7 des Beschlusses in den jeweiligen Ausschüssen vorberaten.
Anlagenverzeichnis
Beschlussausfertigung vom 16.03.2021