Betreff
Jugendhilfeplanung- Teilplanung Kindertagesstätten, Kindertagespflege 2021/2022
Vorlage
0611-JHA/2021
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2021/2022.


II. Begründung

 

Nach § 20 Abs.1 Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG -) erstellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährlich für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Kindertageseinrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach §2 ThürKigaG im Kindergartenjahr 2021/2022 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 wird ein Ausblick gegeben.

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 21 Abs.2 ThürKigaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen. Die Bedarfsplanung wird auf sechs Planungsräume abgestimmt (S.8/9).

Im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 haben 2192 Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (S.12). Es werden für diese Kinder insgesamt 1929 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt, davon  218  Plätze für Kinder bis zwei Jahren,  279 Plätze für Kinder von zwei bis drei Jahren und 1432 Plätze für Kinder ab 3. Geburtstag bis zur Einschulung (S.15). Das entspricht einem Versorgungsgrad von 88 %.  Mit Erreichung des Versorgungsgrades von ca. 88 % kann der Rechtsanspruch erfüllt werden.

Die Ausweitung der räumlichen Kapazitäten wird dennoch weiter verfolgt, auch wenn stagnierende Geburtenzahlen bzw. ein leichter Rückgang in den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen werden können. Eine Entspannung der räumlichen Situation in den Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der anhaltenden Erhöhungen der Kapazität in den Bestandsgebäuden zu befürworten. Im Ortsteil Stockhausen ist eine Erweiterung aufgrund eines neuen Wohngebietes mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Dadurch wird mit einer steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen gerechnet. Zudem wurde durch den Stadtrat im Rahmen der Armutspräventionsstrategie als priorisierte Maßnahme die Errichtung von Thüringer-Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ) in der Stadt Eisenach beschlossen. Bei einer räumlichen Erweiterung einzelner Kindertageseinrichtungen bzw. einer Verringerung des Platzangebotes würden sich hier neue Möglichkeiten ergeben.

Die folgenden Projekte zum Platzausbau werden in den kommenden Jahren fortgeführt:

Kita „Senfkorn“ Neuenhof  +10 Plätze, Inbetriebnahme voraussichtlich Sommer 2021,

Kita „Spatzennest“ +60 Plätze, Inbetriebnahme voraussichtlich 2022/23,

Kita „Zwergenland“ Stockhausen +13 Plätze, Inbetriebnahme voraussichtlich 2022/23,

Kita „Haus der kleinen Freunde“ +16 Plätze, Inbetriebnahme voraussichtlich 2023.

Nach Abschluss dieser Projekte ist ein weiterer Platzausbau vorerst nicht erforderlich (S.14).

Gleich geblieben ist die Anzahl der Integrativplätze für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder mit 41 Plätzen in 3 Einrichtungen (S.37).

Zusätzlich zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden für Kinder zwischen ein und drei Jahren 7 Tagespflegeplätze angeboten (S.39).

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt Eisenach und wurde mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen abgestimmt. Der Stadtelternrat wurde informiert und gehört. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2021 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist gültig vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022.

 

Am 12.September 2019 wurde die Fusion zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis beschlossen. Die Einkreisung der Stadt Eisenach wird zum 1. Juli 2021 stattfinden, der Aufgabenübergang wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 erfolgen. Damit wird die Stadt Eisenach wieder in den Wartburgkreis zurückkehren und nicht länger kreisfrei sein. Das Jugendamt der Stadt Eisenach trägt, mit Erstellung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach – Teilplanung Kindertageseinrichtungen / Tagespflege 2021/2022 als Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach §79 und § 80 des Achten Buches Sozialgesetzbuch- Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII letztmalig die Planungsverantwortung. Die Zuständigkeit wechselt zum 01.01.2022 zum Jugendamt des Wartburgkreises. Die vorliegende Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach – Teilplanung Kindertageseinrichtungen / Tagespflege 2021/2022 wird nach Aufgabenübergang dem Jugendhilfeausschuss des Landratsamtes vorgelegt um dessen Gültigkeit bis zum 31.08.2022 zu bestätigen.


Anlagenverzeichnis:

 

Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2021/2022

 

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.