Betreff
Satzung für den Wirtschaftsbeirat der Stadt Eisenach (Wirtschaftsbeiratssatzung)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0618-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Satzung für den Wirtschaftsbeirat in der Stadt Eisenach (Wirtschaftsbeiratssatzung).

 

 


II. Begründung:

 

Die Einbringung erfolgte mit Vorlage Nr. 0431-StR/2020 am 01.12.2020. Auf Grund der Pandemie und der damit verbundenen Restriktionen, dass die Sitzungen des Stadtrates so kurz wie möglich sein sollten, wurde die Beratung und Beschlussfassung immer weiter geschoben. Die Oberbürgermeisterin schätzt allerdings ein, dass eine weitere Verzögerung nicht hilfreich ist.

 

Ausgehend von den positiven Erfahrungen der Lenkungsgruppe, welche bei der Erarbeitung des Wirtschafts-und Standortentwicklungskonzeptes 2019  für die Stadt Eisenach maßgeblich mitgewirkt hat, wird es für sinnvoll erachtet, die konstruktive Zusammenarbeit in eine konstituierte Form eines Wirtschaftsbeirates zu überführen.

 

Der zukünftige Wirtschaftsbeirat soll der Stadt Eisenach in Fragen der Wirtschaftsförderung beratend und unterstützend zur Seite stehen.

 

Die  Evaluierung des Wirtschaftsbeirates, abgeleitet aus dem Wirtschafts-und Standortentwicklungskonzept 2019, wurde extern begleitet und unabhängig von einer Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Fusion mit dem Wartburgkreis der Oberbürgermeisterin empfohlen.

 

Die Zusammensetzung des Beirates soll die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der Stadt Eisenach angemessen widerspiegeln.

 

Im Anschluss an eine Beschlussfassung über den Wirtschaftsbeirat muss dieser in die Aufzählung des § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung aufgenommen werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung über den Wirtschaftsbeirat der Stadt Eisenach (Wirtschaftsbeiratssatzung)