Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Sportstätten
Vorlage
AF-0183/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Förderrichtlinie ermöglicht eine Förderung des „professionellen Sports bzw. eine Baumaßnahme, die gewerbsmäßig betrieben wird“ in der notwendigen Höhe der Mittel bzw. welche Aktivitäten/Gespräche laufen im „Hintergrund“, um „zuversichtlich“ sein zu können ?

2.       Ist die Oberbürgermeisterin der Ansicht, dass allein die Änderung des Titels ausreichend ist, wenn in der notwendigen Anlage/Begründung des Antrages deutlich wird, dass es sich weiterhin um eine Maßnahme zur Betreibung des professionellen Sports/der gewerbsmäßigen Nutzung handelt? (Wenn ja, auf welcher Grundlage?)

3.       Wird das Land Thüringen die Zusage zur Schuldendiensthilfe auf eine weitere unbegrenzte Zeit aufrecht erhalten, bis zur rechtskräftigen Zusage einer Förderung durch den Bund bzw. gibt es bereits eine Auskunft hierzu? (Wenn ja, in welcher Form?)

4.       Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung seit der Beschlussfassung zur Traglufthalle am 01.12.2020 (Planungen, Ausschreibungen, Anmietung oder andere Maßnahmen) zur Realisierung ergriffen? (Wenn ja, welche und mit welchen Kosten bzw. Konsequenzen bei einer Nichtrealisierung ?)

5.       Besteht die Möglichkeit, den Auftrag „Erstellung einer Entwicklungsstrategie“ zunächst für gedeckte Sportanlagen zu vergeben und im Haushalt 2021 die, wie bereits im Haushalt 2020, geplanten Mittel, einzustellen? (Wenn nein, warum nicht?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Da das Projekt „O1“ auch für das Bundesprogramm: Nationale Projekte des Städtebaus angemeldet war, habe ich in einem Schreiben gebeten zu prüfen, das Projekt mit samt der bereits etatisierten Mittel in dieses Programm mit zu übernehmen.

 

zu 2.

Bei dem Projekt „O1“ ging und geht es immer darum, den Schul-, Vereins- und Wettkampfsport in dieser Sportarena abzudecken. In dem Nutzungskonzept nimmt der Wettkampfsport nur einen geringen zeitlichen Umfang in Anspruch. Die überwiegende Zeit stünde die Sportarena den Schulen und den Vereinen zur Verfügung.

Die Gewährung der Schuldendiensthilfe des Freistaates Thüringen basiert auf der Grundlage einer 1. Bundesligatauglichen Wettkampfhalle.

 

zu 3.

Die Stadt Eisenach hat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung als Schuldendiensthilfe bei Gesamtkosten von 32,6 Mio. EUR beantragt. Finanzierungsseitig wurden u. a. 14,188 Mio. EUR als Zuwendungen anderer Ressorts (Landes-, Bundes- und EU-Mittel) angegeben.

 

Die Schuldendiensthilfe wurde mit Bewilligungsbescheid vom 17.12.2018 beschieden. Der Bescheid enthält die üblichen Nebenbestimmungen und Auflagen. Die Einzelgenehmigung der für die Inanspruchnahme der Schuldendiensthilfe zugrundeliegenden Kreditaufnahme i. H. v. 9 Mio. EUR wurde am 19.11.2020 erteilt. Die Kreditaufnahme wurde daraufhin vollzogen. Von der bewilligten Schuldendiensthilfe konnten somit im Dezember 2020 anteilig 2 Mio. EUR abgerufen werden. Die im Dezember 2020 aus der Kreditaufnahme und dem anteiligen Mittelabruf eingegangenen Einnahmen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und entsprechend der Haushaltsplanung 2020 in Höhe von 9 Mio. der Allgemeinen Rücklage zugeführt und stehen auf diese Weise zur Finanzierung des Projektes „O1“ zur Verfügung.

 

Die Schuldendiensthilfe dient grundsätzlich zur Realisierung des Infrastrukturprojektes „Bau einer Handballhalle in Eisenach für Zwecke des Spitzen-, Schul- und Vereinssports“ mit o. g. Prämissen. Der Fördermittelgeber wird direkt und eng über die aktuellen Stände der Kosten- und Finanzierungsentwicklung informiert.

 

 

zu 4.

Erst mit einer Übertragung der erst im Dezember 2020 haushaltsseitig beschlossenen Mittel in Höhe in von 1,1 Mio. EUR als Haushaltsrest, hätten diese tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2020 musste jedoch festgestellt werden, dass eine Restebildung in dieser Größenordnung zu einem Fehlbetrag geführt hätte, weshalb keine Mittelübertragung vorgenommen werden konnte. Daher konnte die Verwaltung rechtlich nicht verpflichtend tätig werden.

 

Intern wurden verschiedene Standorte und Varianten diskutiert und vorgeprüft.

 

zu 5.

In der Haushaltsstelle 56000.941000 Spiel- und Sportstättenleitplanung Konzepte wurden 20.000 EUR im April 2021 im Rahmen der Jahresrechnung 2020 als Haushaltsausgabereste bestätigt. Die Leistung zur Erfassung des Bestandes der gedeckten Sportstätten wurden am 14.04.2020 durch das Planungsbüro mit 46.856,25 EUR (Brutto) angeboten. In dem Angebot sind die Kosten für die „Erstellung einer Entwicklungsstrategie“ noch nicht enthalten. Aufgrund einer nicht gesicherten Finanzierung konnte kein Auftrag erteilt werden.