Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die
Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres
aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnten jedoch nicht alle
für den endgültigen Jahresabschluss erforderlichen Arbeitsschritte fristgerecht
vorgenommen werden, insbesondere stand noch die IT-mäßige Umsetzung des
Jahresabschlusses aus. Auch die notwendigen Abstimmungen zur Bildung der
Haushaltsreste und der pauschalen Restebereinigungen gestalteten sich
pandemiebedingt zeitaufwendiger.
Der Stadtrat beschließt über die Feststellung
der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die
Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3
ThürKO).
Die festgestellte Jahresrechnung ist mit
ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung
inklusive IT-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach
terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei
eingesehen werden.
Ergebnis
der Jahresrechnung 2020
Das entsprechend § 79 Thüringer
Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) endgültig festgestellte Ergebnis der
Haushaltsrechnung für das Jahr 2020 stellt sich wie folgt dar:
|
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamthaushalt |
Soll-Einnahmen |
120.470.258,71 |
35.902.376,96 |
156.372.635,67 |
Soll-Ausgaben |
120.470.258,71 |
35.902.376,96 |
156.372.635,67 |
Fehlbetrag |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung
dargestellt.
Eckdaten |
Haushalt 2020 in € |
Jahres-RE 2020 in € |
Erläuterungsbericht |
I. Haushaltsvolumen |
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Gesamthaushalt |
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Gliederungspunkt II. |
Einnahmen |
157.213.690 |
156.372.635,67 |
|
Ausgaben |
157.213.690 |
156.372.635,67 |
|
einheitlicher Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
|
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II. Schuldendienst |
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Gliederungspunkt IV. a) |
Kreditaufnahme lt. HH-Satzung |
9.000.000 |
9.000.000,00 |
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ordentliche Tilgung |
1.437.890 |
3.437.790,97 |
|
davon eigenfinanziert (entspricht Pflichtzuführung) |
1.437.890 |
1.437.790,97 |
|
davon über Schuldendiensthilfe finanziert |
0 |
2.000.000,00 |
|
Verschuldung am 31.12. (Ist) |
29.602.094 |
27.602.192,79 |
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Pro-Kopf-Verschuldung 31.12. |
698,66 |
651,46 |
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III. Zuführungen zwischen den
Teilhaushalten |
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Gliederungspunkt III. |
Zuführung an den VermögensHH |
4.303.003 |
8.235.425,01 |
|
davon Pflichtzuführung |
1.437.890 |
1.437.790,97 |
|
davon weitere Zuführungen/ „freie Spitze“ |
2.865.113 |
6.797.634,04 |
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IV. Rücklagen |
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Gliederungspunkt IV. c) |
Entnahme aus Rücklage |
1.051.620 |
1.023.788,37 |
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Zuführung an Rücklage |
9.000.000 |
9.000.000,00 |
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Stand am 31.12. |
9.000.0000 |
9.027.831,78 |
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Vorzuhaltende Mindestrücklage |
2.295.961 |
2.265.091,79 |
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Weitergehende
Ausführungen können dem dieser Berichtsvorlage beigefügten Erläuterungsbericht
zu Jahresrechnung (Anlage 3.10) entnommen werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – JR 2020
Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
Anlage 2 – JR 2020
1. Kassenmäßiger Abschluss
Anlage 3 – JR 2020
2. Haushaltsrechnung
Anlage 4 –JR 2020 3.
Anlagen 3.1 bis 3.9
Anlage 5 –JR 2020
Anlage 3.10 (Erläuterungsbericht inkl. Anlagen)
Die Anlagen können im Internet unter
www.eisenach.de à
Rathaus à
Stadtrat und Gremien à
Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung eingesehen
werden.