Sachverhalt:

 

Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnten jedoch nicht alle für den endgültigen Jahresabschluss erforderlichen Arbeitsschritte fristgerecht vorgenommen werden, insbesondere stand noch die IT-mäßige Umsetzung des Jahresabschlusses aus. Auch die notwendigen Abstimmungen zur Bildung der Haushaltsreste und der pauschalen Restebereinigungen gestalteten sich pandemiebedingt zeitaufwendiger.

 

Der Stadtrat beschließt über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3 ThürKO).

 

Die festgestellte Jahresrechnung ist mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung inklusive IT-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei eingesehen werden.

 

 

Ergebnis der Jahresrechnung 2020

 

Das entsprechend § 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) endgültig festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2020 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen

120.470.258,71

35.902.376,96

156.372.635,67

Soll-Ausgaben

120.470.258,71

35.902.376,96

156.372.635,67

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung dargestellt.

 

Eckdaten

Haushalt

2020

in €

Jahres-RE

2020

in €

Erläuterungsbericht

I.     Haushaltsvolumen

 

 

 

Gesamthaushalt

 

 

Gliederungspunkt II.

Einnahmen

157.213.690

156.372.635,67

 

Ausgaben

157.213.690

156.372.635,67

 

einheitlicher Fehlbetrag

0,00

0,00

 

 

 

 

 

II.   Schuldendienst

 

 

Gliederungspunkt IV. a)

Kreditaufnahme lt. HH-Satzung

9.000.000

9.000.000,00

 

ordentliche Tilgung

1.437.890

3.437.790,97

 

davon eigenfinanziert (entspricht Pflichtzuführung)

1.437.890

1.437.790,97

 

davon über Schuldendiensthilfe finanziert

0

2.000.000,00

 

Verschuldung am 31.12. (Ist)

29.602.094

27.602.192,79

 

Pro-Kopf-Verschuldung 31.12.

698,66

651,46

 

 

 

 

 

III.  Zuführungen zwischen den Teilhaushalten

 

 

Gliederungspunkt III.

Zuführung an den VermögensHH

4.303.003

8.235.425,01

 

davon Pflichtzuführung

1.437.890

1.437.790,97

 

davon weitere Zuführungen/

„freie Spitze“

2.865.113

6.797.634,04

 

 

 

 

 

IV.  Rücklagen

 

 

Gliederungspunkt IV. c)

Entnahme aus Rücklage

1.051.620

1.023.788,37

 

Zuführung an Rücklage

9.000.000

9.000.000,00

 

Stand am 31.12.

9.000.0000

9.027.831,78

 

Vorzuhaltende Mindestrücklage

2.295.961

2.265.091,79

 

 

 

Weitergehende Ausführungen können dem dieser Berichtsvorlage beigefügten Erläuterungsbericht zu Jahresrechnung (Anlage 3.10) entnommen werden.

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – JR 2020 Deckblatt und Inhaltsverzeichnis

Anlage 2 – JR 2020 1. Kassenmäßiger Abschluss

Anlage 3 – JR 2020 2. Haushaltsrechnung

Anlage 4 –JR 2020 3. Anlagen 3.1 bis 3.9

Anlage 5 –JR 2020 Anlage 3.10 (Erläuterungsbericht inkl. Anlagen)

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de  à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung eingesehen werden.