Sachverhalt:
Sachstandsbericht:
Juni 2021
B E B A U U N G S P L A N NR.
12.1 “AWE- Stammwerk”
2. Änderungsverfahren des rechtskräftigen
Bebauungsplanes
Bezug |
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Der
Sachstandsbericht 06/2021 nimmt Bezug auf den Sachstandsbericht 11/2020 vom 18.11.2020 (SR- Berichtsvorlage-
Nr. 0461-BR/2020), ausgereicht zur
SR- Sitzung vom 01.12.2020) und beinhaltet den aktuellen Stand analog der
dort dargestellten Problemfelder. |
Verfahrensstand |
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Durch Abt.
Stadtplanung erfolgten seit November 2020: § die Durchführung der Verfahren zu Ausschreibungen/
Angebotseinholungen/ Beauftragungen
der erforderlichen Gutachten und Prognosen:
§ Gefährdungsabschätzung (Altlastenuntersuchung
nach Bundesbodenschutzgesetz)
(Auftraggeber: SWG Eisenach mbH): Übernahme/Koordinierung fachinhaltliche
Mitarbeit durch SV EA/ [Abt. 61.1/SG 63.22Abfall-, Boden- und
Wasserrecht] m. TLUBN
(Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) § Koordinierung/ Abstimmungen zw. SV Fachabt., externen Behörden (TLUBN=
zuständige Behörde: Altlasten/Bodenschutz; Wasserbehörde [Hochwasserschutz
Hörsel] und Projektplaner: Architekturbüro Sauerbier/Wagner/Giesler) § Beschaffung/teilw. Erarbeitung aller f. d. Gesamtheit d.
Gutachtenerstellungen notwendigen Grundlagen [z.B. Nutzungskonzept: Projekt Sport- und Eventhalle „O1“/ Stand:
26.04.2021(Abt. 67.4): abgestimmt mit SWGmbH; Stellplatzvarianten…] |
Gutachten: 1. Inhaltl.
Ausrichtung d. Gutachten: geplante Nutzungen nach Bebauungsplan (2. Änderung)
und Einbeziehung der
vorliegenden konkreten Projektplanung f. Halle „O1“ (Check) 2. Finanzierung
der Mehrkosten für die beauftragten GA (AG: SV EA) durch FöMi- geber in
Aussicht gestellt (Grund: Kostenerhöhung gegenüber ursprüngl. FöMi- Bescheid) |
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Thema Altlasten § Gefährdungsabschätzung: Auftragnehmer
Ercosplan GmbH, Erfurt; beauftragt durch SWG mbH -Finanzierung
durch SWG mbH (Förderung Land Thüringen 02/2021) gesichert; -gemeinsame
Anlaufberatung (AG,AN,SV EA)/ Vor- Ort- Begehung: 23.03.2021; -z.Zt. notwendige
Abstimmung bzgl. Ergänzung des vorliegenden Untersuchungsprogramms (städt.
Anschreiben) vom 19./ 20.05.2021 an TLUBN → Rückantwort TLUBN steht
aus) - Aussage über
Zeitpunkt zur Vorlage eines Ergebnisses: geplant: III. Quartal 2021 (Stand:
04.06.2021); - Aussage über die
Notwendigkeit ggf. vertiefender weiterer Untersuchungen im Anschluss an
Gefährdungsabschätzung/ Sanierungserfordernis z.Zt. nicht möglich; Thema Lärm Generelle
Problematik: Beauftragung eines fachl. geeigneten Ing.- Büros äußerst
schwierig→ Gründe: hochgradige Auftragsauslastung; Komplexität/
Schwierigkeit der Aufgabe; (Vergabeverfahren [12/2020] musste mangels
Angebotsabgaben wiederholt werden!) § Schalltechnisches Gutachten/
Schallprognose: -Auftragnehmer:
Akustikbüro Göttingen, Göttingen; beauftragt am 16.03.2021; - Finanzierung
durch Stadt (+ FöMi Land Thüringen); - Aussage über
Zeitpunkt Fertigstellung: 8- 12 Wo nach Vorlage des vollständigen Grundlagen-
Datenmaterials (Bezug: Verkehrsuntersuchung) - Bearbeitung
angelaufen, aber zeitl. aufwendige Grundlagenbeschaffung (u.a. Datenmaterial
v. Dt. Bahn und Verkehrsberechnungen [Vorlage v. Teilergebnissen der
Verkehrsuntersuchung erforderlich]) Thema: Verkehr § Verkehrsuntersuchung (VU): - Auftragnehmer LK
Argus Kassel, Kassel; beauftragt am 19.04.2021; - Finanzierung
durch Stadt (+ FöMi Land Thüringen) - Bearbeitung
läuft - VU liefert
Grundlagendaten für Schalltechnisches
Gutachten/ Schallprognose; - Problematik: - erforderl.
Beschaffung v. Verkehrsdaten über Unterbeauftragung - fachl. Betreuung
des beauftragten Ing- Büros nach 02.07.2021 durch SV EA aufgrund fehlender
Stellennachbesetzung des Verkehrsplaners nach gegenwärtigem Stand nicht
gesichert! (kurzfristige Problemlösung in Aussicht) Thema: Hochwasserschutzmaßnahme/ fußläufige
Gebietsanbindung an Hörsel Abstimmungsstand: TLUBN (Referat 45 | Wasserbau) vom 04.05.2021 - konkrete
Entwurfsplanung des TLUBN: fußläufige
Anbindung Hörsel und Hallenareal liegt nicht vor, soll aber in diesem
Jahr vorbereitet werden; - gemeinsame
Abstimmung zur Flächenfestlegung/ Hochwasserschutzfläche bei Bearbeitung
förmlicher B- Plan- Entwurf möglich; - Bitte um
Übergabe der Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung
(Bezug: Brückenneubau Naumann- Str. durch Land Thüringen/ kürzlicher
Altlastenfund) |
Projekt „O1“ und Ausblick |
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§
Voraussetzung
für die Bearbeitung des Entwurfes der 2. Änderung zum B- Plan ist das
Vorliegen aller Gutachten und Untersuchungen; §
Voraussetzung
für die Erteilung einer Baugenehmigung ist ein Entwurf der 2. Änderung und
ein hierzu durchgeführtes Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren
ohne gegenteilige Stellungnahmen; §
Intensive
Bearbeitung in Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten erfolgt; |
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