Betreff
Änderung bei der Besetzung des Gestaltungsbeirates "Friedhöfe der Stadt Eisenach"
Vorlage
0646-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Berufung von Frau Emma Gerlof von der Bestattungsinstitut Stadtwirtschaft Eisenach GmbH als Mitglied gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe i) der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) vom 07.01.2020, in den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ für die Dauer seiner Amtszeit.


II. Begründung:

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 14.07.2020 (Vorlagennummer: 0167-StR/2020) wurde gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe i) der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) vom 07.01.2020 Frau Petra Berger, Bestattungsinstitut der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH, als gesetzlicher Vertreter eines ortsansässigen Bestattungsunternehmen berufen.

 

Frau Berger ist zum 31.12.2020 aus dem Bestattungsinstitut der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH ausgeschieden. Somit steht sie auch als Mitglied im Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ nicht mehr zur Verfügung.

 

Nach § 2 Abs. 8 der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) vom 07.01.2020 kann bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes des Friedhofsbeirates nach § 2 Abs. 1 Buchstabe g) bis k) dieser Satzung ein Nachfolger aus dem Bewerberkreis gem. § 2 Abs. 5 dieser Satzung berufen werden.

 

Auf den öffentlichen Aufruf vom 24.01.2020 zum Interesse an einer Mitgliedschaft im Bereich der ortsansässigen Bestattungsunternehmen, folgte neben der Bewerbung des Bestattungsinstitutes der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH keine weitere Bewerbung. Die Berufung eines Nachfolgers aus dem Bewerberkreis ist daher nicht möglich.

 

Herr Gummert, Geschäftsführer des Bestattungsinstitutes der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH, bevollmächtigte mit Schreiben vom 12.05.2021 Frau Emma Gerlof als Bereichsleiterin Bestattung mit der Vertretung des Bestattungsinstitutes der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH im Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“.

 

Gem. § 2 Abs. 5 Satz 2 der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ vom 07.01.2020 werden die Mitglieder auf Beschluss des Stadtrates für die Dauer seiner Amtszeit berufen.


Anlagenverzeichnis: