Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 51.1 "Photovoltaik-Freiflächenanlage - Ehemaliges Umspannwerk Ost"
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
0648-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51.1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Ehemaliges Umspannwerk Ost“ als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 1), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C),

2.       die Begründung und den Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 2),

3.       dass gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist,

4.       die öffentliche Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

 


II. Begründung:

 

Der Vorhabenträger KomSolar Service GmbH stellte am 04.07.2019 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Flurstück 1623/ 3, Flur 29 der Gemarkung Eisenach, Gothaer Straße. Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen Umspannwerkes Ost am Ortsausgang Gothaer Straße die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Als Tochterunternehmen der TEAG Thüringer Energie AG pachtet die KomSolar Service GmbH die Fläche des ehemaligen Umspannwerkes Ost von der TEAG. Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Eisenach abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten, sich zur Planung und Durchführung von notwenigen Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes und die langfristige Sicherung und die zukünftige Nutzung der brachliegenden Fläche ermöglicht werden.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51.1 wurde durch den Stadtrat im Jahr 2020 (Beschlussfassung am 14.07.2020) auf Veranlassung des Grundstückseigentümers beschlossen. Der Geltungsbereich beinhaltet genau ein Grundstück (Gemarkung Eisenach, Flurstück Nr. 1623/3). Die Finanzierung der Planung (Planungskosten) wird vertraglich durch den Grundstückseigentümer übernommen. Das Flurstück ist eine Teilfläche der gewerblichen Entwicklungsfläche F13 aus dem Flächennutzungsplan, darum wird der betreffende Bebauungsplan Nr. 51.1 gelegentlich auch als Teilbebauungsplan bezeichnet.

Der Bebauungsplan Nr. 51.1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Ehemaliges Umspannwerk Ost“ wurde in Übereinstimmungen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Beschlussvorlage 0642-StR/2021 über das  Abwägungsergebnis zum förmlichen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, das zu keiner Änderung des Planentwurfs geführt hat, kann der Satzungsbeschuss gefasst werden.

 

Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt nach der Planausfertigung und einer rechtsaufsichtlichen Würdigung der Satzungsunterlagen sowie nach rechtswirksamem Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß Beschlussvorlage 0516-StR/2021.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Satzung zum Bebauungsplan - Planurkunde Teil A bis C

Anlage 2 – Begründung und Umweltbericht

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.