Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Lärmaktionsplan
Vorlage
AF-0191/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie ist der Sachstand der Erarbeitung eines „Strategieplanes / Maßnahmeplanes“ und wann kann mit der Beschlussvorlage dieses, wie angekündigt, im Stadtrat gerechnet werden?

2.       In welcher Weise, an welcher konkreten Stelle wurden die Erkenntnisse, Vorschläge und Maßnahmen des LAP mit dem VEP und im ISEK verzahnt, weiterentwickelt bzw. diese im VEP berücksichtigt?

3.       Wurde seitens der Verwaltung die Aufnahme in Lärmsanierungsprogramm des Landes beantragt? (Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte um Sachstand.)

4.       Wann erfolgt eine Berichterstattung über die „Fortschritte und eventuellen Probleme“ bei der Umsetzung des LAP?

5.       Wie werden diese beiden, im LAP aufgeworfenen Fragen an das Tiefbauamt und die Bauordnung, beantwortet?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Im Rahmen der durchgeführten Lärmkartierung wurde festgestellt, dass auf Grund von erheblichen Lärmbelastungen ein Lärmaktionsplan mit Maßnahmen gerechtfertigt ist (vgl. LAP S. 33 ff.).  In der weiteren Bearbeitung ist in Kapitel 3 des LAP ein konkreter Maßnahmenplan erarbeitet worden, um die Lärmemissionen und –immissionen in Eisenach zu mindern (vgl. der Maßnahmen in Kapitel 3 LAP und Anlage 2 LAP Maßnahmenübersicht). Ein Maßnahmenplan ist also bereits Teil des Lärmaktionsplanes.

Ein Strategieplan zur Umsetzung der im Lärmaktionsplan genannten notwendigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung existiert aktuell hingegen nicht. Hier ist im Rahmen der Geschäftsverteilung zunächst über die Zuständigkeit innerhalb der Fachverwaltung ab 01.01.2022 zu befinden.

 

zu 2.

Die Kausalität zwischen ISEK, VEP und LAP wurde während der zeitlich parallel durchgeführten Bearbeitung der Konzepte laufend berücksichtigt.

 

Die Erkenntnisse, Vorschläge und Maßnahmen des LAP finden sich im ISEK wieder. So wird im Kapitel 2.7 Verkehr (vgl. ISEK, S. 74 ff.) auf die aktuellen Lärmbelastungen in der Stadt Eisenach hingewiesen. Da parallel zum ISEK der VEP erarbeitet wurde, erfolgt eine umfassende Bestandsanalyse der infrastrukturellen und sonstigen verkehrlichen Rahmenbedingungen im Verkehrsentwicklungsplan. Daher wurde im ISEK nur eine kurze, überblickhafte Darstellung der Verkehrssituation vorgenommen und auf den VEP verwiesen (vgl. ISEK, S. 74). Dennoch werden auch in dieser Kurzdarstellung Lärmproblematiken benannt.

 

Auf den Lärmaktionsplan wird explizit auf Seite 261 des ISEK verwiesen. Als gesamtstädtische Maßnahme Nummer 17 ist die Umsetzung des Lärmaktionsplanes genannt: „Die Stadt Eisenach hat sich mit dem Lärmaktionsplan im Dezember 2018 ein umfassendes Programm für zukünftige Lärmschutzmaßnahmen gegeben. Ziel ist es nunmehr, die dort festgelegten Maßnahmen im Planungszeitraum des ISEKs soweit wie möglich umzusetzen.“

Weiterhin entspricht die im ISEK festgelegte Umsetzungsstrategie (Kapitel 8) den Zielen des LAP. So lautet z. B. die Maßnahme 2 im LAP „Förderung des Umweltverbundes“, was der gesamtstädtischen Maßnahme 7 des ISEK entspricht („Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes“, S. 258).

 

Daneben wird im ISEK bezüglich verkehrlicher Fragestellungen wiederholt auf den aktuellen Verkehrsentwicklungsplan und dessen Ziele verwiesen, sodass insgesamt einzuschätzen ist, dass in einer den generalisierten Ansätzen von ISEK und VEP angemessenen Weise eine Verzahnung mit dem LAP gegeben ist (vgl. ISEK, S. 238). Die Verzahnung und Weiterentwicklung des LAP mit dem VEP 2035 wurde z. B. auch dadurch erreicht, dass für beide Konzepte das gleiche projektbegleitende Büro beauftragt wurde. Die LAP-Maßnahmen 1-4 sind beispielsweise im VEP 2035 unter vielen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen wiedererkennbar. 

 

zu 3.

Die Aufnahme in Lärmsanierungsprogramm des Landes wurde noch nicht beantragt. Die Maßnahme 12 des LAP ist insoweit noch nicht umgesetzt. Hier ist auf die Bemerkung zur Geschäftsverteilung unter Nr. 1 zu verweisen.

 

zu 4.

Eine Berichterstattung über Fortschritte zu der Umsetzung von Maßnahmen kann nur aus der laufenden Sachbearbeitung heraus erfolgen. Neben der turnusmäßigen Fortschreibung des LAP sind hier mit Verweis auf Punkt 1 die Zuständigkeiten festzulegen. Einige Maßnahmen aus dem LAP sind aber bereits in der Umsetzung. So sind beispielsweise die Maßnahmen 1-3 teilweise umgesetzt (Einarbeitung der Maßnahmen des LAP in den VEP, Förderung des Umweltverbundes, Verlagerung von Verkehrsmengen à Verkehrsexperiment Nikolaitor).

 

Bei den Maßnahmen 5-9 und 11-18 konnten bisher aus personellen Gründen nur wenige Fortschritte verzeichnet werden, eine Berichterstattung gestaltet sich aus vorgenannten Gründen schwierig. Fortschritte sind hingegen durch den Beschluss des VEP 2035 für die Maßnahmen 1-4 zu verzeichnen. Nicht alle Vorschläge waren dabei mehrheitsfähig, so konnte z. B. der LAP-Vorschlag aus der Maßnahme 3, S. 39 „Berichte der Stadtverwaltung und von Bewohnern der Altstadt legen nahe, dass insbesondere nachts der Anteil durchfahrender Fahrzeuge höher ist, sodass grundsätzlich auch zeitlich beschränkte Anpassungen der Verkehrsorganisation erwogen werden sollten (z. B. nächtliches Durchfahrtsverbot wie beispielsweise in Ilmenau).“ als vorgesehene Maßnahme i.3 nicht in den VEP 2035 aufgenommen werden.

 

zu 5.

Veränderte Verkehrsführung Nikolaitor:

Veränderte Verkehrsbelastungen durch eine geänderte Verkehrsführung am Nikolaitor sind in die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6 nicht eingeflossen. Einerseits befindet sich die Verkehrsführung baustellenbedingt in einer Probephase und über deren dauerhafte Etablierung ist noch zu entscheiden. Andererseits ist nicht erkennbar, in welcher Weise Mehrbelastungen auf die Bahnhofstraße zukommen könnten, wenn der Verkehr stadteinwärts durch das Tor unterbunden ist. Mehrverkehre können an der Müllerstraße an der Einmündung Uferstraße/ Schillerstraße entstehen, hierdurch sind aber keine systemrelevanten Lärmbelastungen wie an der Bundesstraße zu erwarten.

 

Durch die geänderte Verkehrsführung am Nikolaitor konnte der Kfz-Verkehr, wie die Gegenüberstellung von Zahlen (Kfz/ 24h) aus 2015 und Juni 2021 deutlich zeigen, in der Altstadt im Bereich Sophienstraße (hinter Jakobstraße), in der Nicolaistraße (Bereich Ärztedenkmal) und am südlichen Karlsplatz (gezählt vor Taxistellplätzen aus Richtung Löberstraße) gesenkt werden. Durch diese aufgrund der Baustelle Stützmauer Nikolaikirche und Testphase Nikolaitor befristete Maßnahme konnten die dicht bewohnte Altstadt und deren Bewohner also aktiv vor Lärm und Schadstoffen besser geschützt werden (entspricht Maßnahme 3, LAP und Lärmschwerpunkt bezogene Maßnahmen 6 und 7). Die Lebens- und Wohnqualität in der Altstadt könnte mit dem dauerhaften Beibehalten dieser Lösung demnach in den betreffenden Bereichen langfristig verbessert werden.

 

Hinweis zur genannten deutlichen Lärmsteigerung (vgl. dazu LAP, Anlage 1, Seite 3): eine Erhöhung/Verringerung der Verkehrsmenge bedeutet nicht, dass die Lärmbelastung im gleichen Maße steigt/sinkt. So bedarf es beispielsweise für eine Halbierung des Lärmpegels einer Verkehrsmengenreduzierung um 90 %. Für eine akustisch wahrnehmbare Reduktion des Lärms von etwa 2 bis 3 dB(A) ist eine Halbierung der Verkehrsmenge erforderlich. Erwarteten Lärmsteigerungen kann beispielsweise durch die Reduzierung der Geschwindigkeit besser entgegengewirkt werden. (Anlage 1 – LAP, Seite 5, Grafik 3).

 

 

 

B19 Bahnhofsstraße: passiver Schallschutz

Die verfahrensrelevanten Lärmprobleme an der Bahnhofstraße waren auch im Bestand schon über Jahrzehnte gegeben, so bekannt aus dem Planfeststellungsverfahren zur Umverlegung der B 19 vom Anfang der 2000er Jahre. Sie sind nunmehr in der Konsequenz des Planfeststellungsbeschlusses von 2017 in einem 2021 angearbeiteten förmlichen Folgeverfahren nach Immissionsschutzrecht zu klären. Gemäß der schalltechnischen Untersuchung, welche im Rahmen der Planfeststellung durchgeführt wurde, besteht an 24 Gebäuden dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz. Für diese Gebäude ist in dem nachgeordneten Verfahren die Abwicklung des passiven Lärmschutzes durchzuführen. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und dem Landesamt für Bau- und Verkehr, Region Südwest regelt die Kostenteilung für diese Straßenbaumaßnahme von der Planung bis zur Abwicklung notwendiger Lärmschutzmaßnahmen. Die Lärmkulisse des Bebauungsplanes ist mit der aus dem Planfeststellungsbeschluss identisch, insoweit werden hier nach Abschluss des Planverfahrens die gleichen inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Lärmnachsorge gelten. Aufbauend auf der schalltechnischen Untersuchung des Bebauungsplanes B6 „Bahnhofsvorstadt“ soll darum der rechtskonforme Umgang mit etwaigen Schadensersatzansprüchen, die sich identisch aus dem Planfeststellungsdokument und dem zukünftigen Bebauungsplan ableiten, nun beginnend identifiziert werden.