I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Förderung von neuen, innovativen Projekten im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ in Anlehnung an den fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach aus zusätzlichen Mitteln in Förderstufe 3 für den Zeitraum von September bis einschließlich Dezember 2021.
II.
Begründung:
In seiner 12. Sitzung am 13.10.2020 hat der Stadtrat den fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) und damit konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Förderung von Familien beschlossen (Vorlagen-Nr.: 0376-StR2020).
Im fachspezifisch,
integrierten Plan der Stadt Eisenach wurden für jedes Handlungsfeld konkrete
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen festgehalten, die in einem
Finanzierungsplan mit Kosten untersetzt worden sind. Für das Jahr 2021 wurden
der Stadt Eisenach Fördermittel in Höhe von 333.162,50 Euro bewilligt. Aufgrund
der anstehenden Fusion Eisenachs mit dem Wartburgkreis und der Corona-Pandemie
können nicht alle Maßnahmen, wie im fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt
Eisenach vorgesehen, umgesetzt werden.
Um die Fördermittel
vollständig ausschöpfen zu können und der Stadt zu Gute kommen zu lassen, haben
(freie) Träger die Möglichkeit, einen Projektantrag im Rahmen des LSZ zu
stellen. Es sollen neue und innovative Projekt gefördert werden, die zu
Stärkung und Förderung von Familien beitragen. Diese müssen in Anlehnung an den
fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach einem der sechs
Handlungsfelder zugeordnet werden können. Die Regelungen der Richtlinie
Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen des Landes
Thüringen“ in der Fassung vom 19.12.2018 dienen als Grundlage.
Die förderfähigen
Maßnahmen dürfen eine Förderhöchstsumme von 10.000,00 Euro nicht überschreiten.
Insgesamt stehen für die Förderung von neuen und innovativen Projekten bis zu
80.000,00 Euro zur Verfügung. Die eingegangenen Anträge werden dem Beirat für
integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung vorgelegt und dort diskutiert.
Dieser entscheidet, wie bereits bei der Förderung von Mikroprojekten, über die
Förderwürdigkeit der Maßnahmen und Angebote. Der Beirat, dessen Satzung in der
11. Sitzung des Stadtrates am 22.09.2020 (Vorlagen-Nr.: 0335-StR/2020)
beschlossen wurde, übernimmt somit die Aufgabe eines Steuerungsgremiums für das
LSZ. Die relevanten Fachämter werden bei Bedarf und Zuständigkeit intern zur
Absprache hinzugezogen (z.B. Jugendamt, Sozialamt). Die Projekte müssen im
Zeitraum von September bis einschließlich Dezember 2021 durchgeführt werden.
Daher ist der Stadtratsbeschluss im Juli 2021 unabdingbar.
Antragsberechtigt
sind gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege sowie kirchliche
Träger. Die Antragsfrist für die Beantragung ist der 25.07.2021. Nach Ablauf
der Frist wird eine Sitzung des Beirats für integrierte Sozialplanung und
Stadtentwicklung stattfinden. Der Projektantrag ist mit Hilfe des Antragsformulars
zu stellen und kann auf der Homepage der Stadt Eisenach abgerufen werden.
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarausgaben. Nicht förderfähig sind
Ausgaben für Investitionen. Der Antragsteller muss nicht zwingend Eigenmittel
zur Verfügung stellen.
Nach erfolgreicher
Umsetzung des Projekts muss der Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis
mit einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis vorlegen. Dieser ist bis
zum 31.03. des Folgejahres einzureichen.
Durch die
Möglichkeit Projekte über die Mittel des LSZ beantragen zu können, ermöglicht
Eisenach den genannten Interessengruppen, sich aktiv an der Umsetzung des
Landesprogramms zu beteiligen. (Freie) Träger werden im Rahmen dieser
Förderinitiative angeregt, neue und innovative Projekte auszuprobieren und
anzustoßen. Gegebenenfalls werden diese im Anschluss bei positiver Evaluation
ins Repertoire der jeweiligen Einrichtung aufgenommen. Durch die Einbindung des
Beirates für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung wird dem Gedanken
der Beteiligung ebenfalls Rechnung getragen.
Werden die
bewilligten Mittel für 2021 bis Ende des Jahres nicht vollumfänglich
ausgeschöpft, werden diese beim Land nicht abgerufen. Der Bewilligungszeitraum
endet zum 31.12.2021. Es besteht keine Möglichkeit, die Fördermittel ins
nächste Jahr zu übertragen. Die Umsetzung des LSZ erfolgt ab 01.01.20221 durch
den Landkreis auf Grundlage der fachspezifisch, integrierten Pläne der Stadt
Eisenach und des Wartburgkreises.
Besonders im Hinblick auf die anstehende Fusion Eisenachs mit dem Wartburgkreis, ist es der Stadtverwaltung ein Anliegen, die im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ zur Verfügung stehenden Gelder vollumfänglich zu Gunsten der Stadt Eisenach auszuschöpfen.