Betreff
Vergabe zusätzlicher Fördermittel im Rahmen des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"
Vorlage
0661-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Förderung von neuen, innovativen Projekten im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ in Anlehnung an den fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach aus zusätzlichen Mitteln in Förderstufe 3 für den Zeitraum von September bis einschließlich Dezember 2021.


II. Begründung:

 

In seiner 12. Sitzung am 13.10.2020 hat der Stadtrat den fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) und damit konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Förderung von Familien beschlossen (Vorlagen-Nr.: 0376-StR2020).

 

Im fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach wurden für jedes Handlungsfeld konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen festgehalten, die in einem Finanzierungsplan mit Kosten untersetzt worden sind. Für das Jahr 2021 wurden der Stadt Eisenach Fördermittel in Höhe von 333.162,50 Euro bewilligt. Aufgrund der anstehenden Fusion Eisenachs mit dem Wartburgkreis und der Corona-Pandemie können nicht alle Maßnahmen, wie im fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach vorgesehen, umgesetzt werden.

 

Um die Fördermittel vollständig ausschöpfen zu können und der Stadt zu Gute kommen zu lassen, haben (freie) Träger die Möglichkeit, einen Projektantrag im Rahmen des LSZ zu stellen. Es sollen neue und innovative Projekt gefördert werden, die zu Stärkung und Förderung von Familien beitragen. Diese müssen in Anlehnung an den fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach einem der sechs Handlungsfelder zugeordnet werden können. Die Regelungen der Richtlinie Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen des Landes Thüringen“ in der Fassung vom 19.12.2018 dienen als Grundlage.

 

Die förderfähigen Maßnahmen dürfen eine Förderhöchstsumme von 10.000,00 Euro nicht überschreiten. Insgesamt stehen für die Förderung von neuen und innovativen Projekten bis zu 80.000,00 Euro zur Verfügung. Die eingegangenen Anträge werden dem Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung vorgelegt und dort diskutiert. Dieser entscheidet, wie bereits bei der Förderung von Mikroprojekten, über die Förderwürdigkeit der Maßnahmen und Angebote. Der Beirat, dessen Satzung in der 11. Sitzung des Stadtrates am 22.09.2020 (Vorlagen-Nr.: 0335-StR/2020) beschlossen wurde, übernimmt somit die Aufgabe eines Steuerungsgremiums für das LSZ. Die relevanten Fachämter werden bei Bedarf und Zuständigkeit intern zur Absprache hinzugezogen (z.B. Jugendamt, Sozialamt). Die Projekte müssen im Zeitraum von September bis einschließlich Dezember 2021 durchgeführt werden. Daher ist der Stadtratsbeschluss im Juli 2021 unabdingbar.

 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege sowie kirchliche Träger. Die Antragsfrist für die Beantragung ist der 25.07.2021. Nach Ablauf der Frist wird eine Sitzung des Beirats für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung stattfinden. Der Projektantrag ist mit Hilfe des Antragsformulars zu stellen und kann auf der Homepage der Stadt Eisenach abgerufen werden. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarausgaben. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Investitionen. Der Antragsteller muss nicht zwingend Eigenmittel zur Verfügung stellen.

 

Nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts muss der Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis mit einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis vorlegen. Dieser ist bis zum 31.03. des Folgejahres einzureichen.

 

Durch die Möglichkeit Projekte über die Mittel des LSZ beantragen zu können, ermöglicht Eisenach den genannten Interessengruppen, sich aktiv an der Umsetzung des Landesprogramms zu beteiligen. (Freie) Träger werden im Rahmen dieser Förderinitiative angeregt, neue und innovative Projekte auszuprobieren und anzustoßen. Gegebenenfalls werden diese im Anschluss bei positiver Evaluation ins Repertoire der jeweiligen Einrichtung aufgenommen. Durch die Einbindung des Beirates für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung wird dem Gedanken der Beteiligung ebenfalls Rechnung getragen.

Werden die bewilligten Mittel für 2021 bis Ende des Jahres nicht vollumfänglich ausgeschöpft, werden diese beim Land nicht abgerufen. Der Bewilligungszeitraum endet zum 31.12.2021. Es besteht keine Möglichkeit, die Fördermittel ins nächste Jahr zu übertragen. Die Umsetzung des LSZ erfolgt ab 01.01.20221 durch den Landkreis auf Grundlage der fachspezifisch, integrierten Pläne der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises.

Besonders im Hinblick auf die anstehende Fusion Eisenachs mit dem Wartburgkreis, ist es der Stadtverwaltung ein Anliegen, die im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ zur Verfügung stehenden Gelder vollumfänglich zu Gunsten der Stadt Eisenach auszuschöpfen.