Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Unkrautmanagement Friedhof Eisenach
Vorlage
AF-0195/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum wird nicht vor dem Blütenstand gemäht um die Verbreitung einzudämmen?

2.       Warum werden bei Personalmangel auf dem Friedhof nicht Aufträge an Drittfirmen vergeben, so wie etwa beim Heckenschnitt?

3.       Ist es möglich, wie in den 90er-Jahren, ABM- Kräfte für diese Tätigkeit zu gewinnen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Aufgrund des zu geringen Personalstandes ist die Einhaltung des wünschenswerten 14tägigen Mähzyklus leider nicht möglich. Die Zunahme der Pflegearbeiten durch immer mehr leerstehende Grabstätten und die stetig ansteigende Abgabe von Grabarten, die nicht von den Angehörigen gepflegt werden (Urnengemeinschaftsanlagen, Rasenwahlgräber, Baumgräber etc.) bei gleichbleibender Anzahl des Friedhofspersonals, lässt derzeit aber bedauerlicherweise kein anderes Bild zu. Die anhaltende feuchtwarme Witterung tut ihr Übriges. Auch zu Beginn der Vegetationsphase war nicht mehr Personal vorhanden, welches die Vermehrung des Wildwuchses hätte verhindern können.

 

zu 2.

Die Vergabe weiterer Leistungen an Dritte wurde bereits im Konzept zur Grünflächenpflege und –entwicklung thematisiert. Doch auch diese Ausschreibungen benötigen umfangreiche Vorarbeiten. Es muss vorab ein für alle Firmen verständliches Leistungsverzeichnis mit genauen Flächenbezeichnungen und Mähzyklen festgeschrieben werden.

Auch hierfür ist derzeit nicht genügend Personal vorhanden. Nach Besetzung der geplanten Grünflächenmanagementsystem-Stelle sollen dort genau diese Sachverhalte angegangen werden.

Um die Flächen auf dem Hauptfriedhof zukunftsorientiert planen und ausschreiben zu können, ist außerdem noch die Beauftragung einer Friedhofsentwicklungsplanung notwendig.

Die Gelder dafür sind eingeplant.

 

zu 3.

Es ist richtig, dass in den 90er Jahren sogenannte ABM-Stellen gefördert wurden. Diese Stellen wurden staatlich subventioniert. Man spricht hierbei auch vom sozialen bzw. zweiten Arbeitsmarkt.
Seit dem Jahr 2012 werden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen jedoch nicht mehr gefördert. Die entsprechenden Paragraphen des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) wurden gestrichen, da die Maßnahmen nur noch wenig in Anspruch genommen wurden.