II. Fragestellung
1. Warum wird nicht vor dem Blütenstand gemäht
um die Verbreitung einzudämmen?
2. Warum werden bei Personalmangel auf dem
Friedhof nicht Aufträge an Drittfirmen vergeben, so wie etwa beim
Heckenschnitt?
3. Ist es möglich, wie in den 90er-Jahren, ABM- Kräfte für diese Tätigkeit zu gewinnen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Aufgrund des zu
geringen Personalstandes ist die Einhaltung des wünschenswerten 14tägigen Mähzyklus
leider nicht möglich. Die Zunahme der Pflegearbeiten durch immer mehr
leerstehende Grabstätten und die stetig ansteigende Abgabe von Grabarten, die
nicht von den Angehörigen gepflegt werden (Urnengemeinschaftsanlagen,
Rasenwahlgräber, Baumgräber etc.) bei gleichbleibender Anzahl des
Friedhofspersonals, lässt derzeit aber bedauerlicherweise kein anderes Bild zu.
Die anhaltende feuchtwarme Witterung tut ihr Übriges. Auch zu Beginn der
Vegetationsphase war nicht mehr Personal vorhanden, welches die Vermehrung des
Wildwuchses hätte verhindern können.
zu 2.
Die Vergabe weiterer
Leistungen an Dritte wurde bereits im Konzept zur Grünflächenpflege und
–entwicklung thematisiert. Doch auch diese Ausschreibungen benötigen
umfangreiche Vorarbeiten. Es muss vorab ein für alle Firmen verständliches
Leistungsverzeichnis mit genauen Flächenbezeichnungen und Mähzyklen
festgeschrieben werden.
Auch hierfür ist
derzeit nicht genügend Personal vorhanden. Nach Besetzung der geplanten
Grünflächenmanagementsystem-Stelle sollen dort genau diese Sachverhalte
angegangen werden.
Um die Flächen auf
dem Hauptfriedhof zukunftsorientiert planen und ausschreiben zu können, ist
außerdem noch die Beauftragung einer Friedhofsentwicklungsplanung notwendig.
Die Gelder dafür
sind eingeplant.
zu 3.
Es ist richtig, dass
in den 90er Jahren sogenannte ABM-Stellen gefördert wurden. Diese Stellen
wurden staatlich subventioniert. Man spricht hierbei auch vom sozialen bzw.
zweiten Arbeitsmarkt.
Seit dem Jahr 2012 werden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen jedoch nicht mehr
gefördert. Die entsprechenden Paragraphen des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB
III) wurden gestrichen, da die Maßnahmen
nur noch wenig in Anspruch genommen wurden.