Sachverhalt:
Die ersten Ämter der
Verwaltung haben ihre Arbeit im Verwaltungssitz an der Rennbahn 6 aufgenommen.
Eine unmittelbare Anbindung an das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs
ist nicht gegeben. Aus diesem Grund wurde die VUW gebeten zu prüfen, wie der
neue Verwaltungsstandort mit dem ÖPNV angedient werden kann.
Folgende drei
Varianten wurden daraufhin von der VUW geprüft:
„Variante 1: Änderung einer vorhandenen
Linienführung
Eine Linie von EA Nord Richtung EA Oststadt
gibt es so nicht. Lediglich die Linie 2 führt von der Stedtfelder Straße (bzw.
Lauchröden bzw. Siebenborn) über ZOB zur Oststadt. Die Verlegung der Linie
würde bedeuten, dass mindestens der Abschnitt Georgenstr – Karlsplatz nicht
mehr bedient werden würde. Das würde in ähnlicher Art und Weise auch für andere
Linien gelten, die zwischen EA Nord und ZOB verkehren und dann beispielsweise
den Abschnitt Grüner Baum – Karlsplatz nicht mehr bedienen könnten. Dazu können
wir nicht raten, da einer der Hauptein- und ausstiegspunkt Alexanderstr./Markt
ist. Der Bereich der zentralen Innenstadt würde durch so eine Verlegung nicht
mehr erreicht werden. Das könnte zu massiven Beschwerden und daher
Einnahmeverlusten durch die Fahrgäste führen. Allerdings würde diese Variante
unwesentlich zu Kostensteigerungen beitragen.
Variante 2: Einrichtung einer neuen Linie
Eine neue Linie vom ZOB über Rennbahn bis EA
Nord würde bei einem Einsatz von ca. 8 Uhr bis ca.16 Uhr und 255 Arbeitstagen
(Montag-Freitag) ca. 63.663,- € (netto) kosten. Unterstellt ist ein Linienweg
einfach von 3,8km und ein Stundentakt im genannten Zeitfenster.
Variante 3: Einrichtung einer
Ringlinie/Shuttle ab Busbahnhof- siehe Anlage
Der Vorteil einer Ringlinie ab/bis Busbahnhof
(siehe Anlage) würde darin liegen, dass auch die AWE an die Stadt angeschlossen
werden könnte. Ein solcher Verkehr würde bei einem Einsatz von ca. 8 Uhr bis
ca. 16 Uhr und 255 Arbeitstagen (Montag-Freitag) ca. 14.240,- € (netto) kosten.
Die Abfahrtzeiten sind im Entwurf auf die Züge optimiert, könnten aber auch an
andere Anschlüsse aus dem Stadtbusnetz angepasst werden.
Die Varianten 2 und 3 sind so kalkuliert,
dass mit Bestandsfahrzeugen gefahren werden kann, daher entfallen die
(zusätzlichen) Investitionskosten. Es fallen nur variable Kosten incl.
Lohnkosten an.“
Die Verwaltung hält auf
Grund der oben aufgeführten Variantenbetrachtung die Variante 3 für die
wirtschaftlichste.
Mittelfristig soll
die Linie 17 in die Linie 7 zum Wartenberg eingebunden werden. Voraussetzung
für die Einbindung ist die Fertigstellung der Brücke Naumannstraße über die
Hörsel, sowie die Nutzung der östlichen Tiefenbacher Allee. Beide Voraussetzungen werden momentan durch
Maßnahme im Zusammenhang mit den Hochwasserschutz beansprucht bzw. hergestellt.
Eine
Berücksichtigung der neuen Linie 17 und Einbindung in die aktuell bestehende
Linie 7 ist im aktuell in der
Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplan vorgesehen.
Der von der VUW
vorgeschlagene neue Fahrplan der Line 17:
Es wurde versucht
auf alle wichtigen Stadtbuslinien (1, 2 und 5) möglichst ordentliche Anschlüsse
am ZOB zu realisieren.
Die Einrichtung der
entsprechenden Haltestelle wird in Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und VUW
festgelegt.
Der entsprechende
Vertrag über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen auf der Linie 17
befindet sich in der Prüfung und soll zeitnah abgeschlossen werden.
Die VUW muss dann entsprechend eine einstweilige Erlaubnis beim TIVWA beantragen. Mit der Erteilung der Genehmigung kann die Linie in Betrieb gehen.
Hinsichtlich des am 28.6.2021 vorgelegten konkreten Vertragsentwurfes gibt es derzeit noch Klärungs- und Anpassungsbedarf.