Betreff
Absehen von der Ausschreibung des Amtes des weiteren hauptamtlichen Beigeordneten
Vorlage
0667-StR/2021
Aktenzeichen
11.1-st
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat verzichtet gemäß § 32 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung auf die Ausschreibung des Amtes des weiteren hauptamtlichen Beigeordneten.


II. Begründung:

 

Die Amtszeit des weiteren hauptamtlichen Beigeordneten Ingo Wachtmeister läuft am 30.11.2021 ab.

 

Die Stellen der hauptamtlichen Beigeordneten sind gemäß § 32 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung rechtzeitig vor der Wahl öffentlich mindestens im Thüringer Staatsanzeiger auszuschreiben.

 

Ebenfalls nach § 32 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung kann der Stadtrat jedoch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, allein den bisherigen Beigeordneten zur Wahl zu stellen und deshalb von einer Ausschreibung abzusehen.

 

Der Beschluss über das Absehen von einer Ausschreibung ist in geheimer Abstimmung zu fassen; der Beigeordnete darf an der Beratung und Abstimmung auch dann nicht teilnehmen, wenn er die Oberbürgermeisterin vertritt.