I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat verzichtet gemäß § 32 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung auf die Ausschreibung des Amtes des weiteren hauptamtlichen Beigeordneten.
II.
Begründung:
Die Amtszeit des
weiteren hauptamtlichen Beigeordneten Ingo Wachtmeister läuft am 30.11.2021 ab.
Die Stellen der
hauptamtlichen Beigeordneten sind gemäß § 32 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung
rechtzeitig vor der Wahl öffentlich mindestens im Thüringer Staatsanzeiger
auszuschreiben.
Ebenfalls nach § 32
Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung kann der Stadtrat jedoch mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, allein den bisherigen
Beigeordneten zur Wahl zu stellen und deshalb von einer Ausschreibung
abzusehen.
Der Beschluss über das Absehen von einer Ausschreibung ist in geheimer Abstimmung zu fassen; der Beigeordnete darf an der Beratung und Abstimmung auch dann nicht teilnehmen, wenn er die Oberbürgermeisterin vertritt.