Betreff
Einwohneranfrage - Baupläne für ein Mehrgenerationenwohnhaus im Quartier an der Thälmannstraße
Vorlage
EAF-0089/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum wird bewusst die Unwahrheit gesagt, indem mir mitgeteilt wurde, dass der Garagenkomplex aus der DDR Bestandschutz hat, obwohl mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz von 1994 seit Ende 2015 kein Bestandschutz für DDR-Garagen mehr besteht?

 

2.       Spielen die hohen Kosten (Steuergelder) von 500.000,00 € keine Rolle und wer bezahlt sie, um den intakten Spielplatz mit dem Elefanten zu verlegen, obwohl in anderen Stadtteilen die Spielplätze armselig ausgestattet sind (z, B. Im Johannistal und im Kartausgarten)?

 

3.       Was geschieht mit den Garagen, die zu einem Teil bereits zweckentfremdet genutzt werden sowie dem Schandfleck Dönerfabrik in Zukunft?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Im baurechtlichen Sinne besteht ein Bestandsschutz fort, da die Garagen in der Vergangenheit genehmigt und damit „zulässiger Weise errichtet“ wurden. Tatbestände der  Sachenrechtsbereinigung sind nicht berührt, soweit die Garagen der SWG gehören und von dort entschieden wird, die Garagen nicht abzureißen. Eine Verpflichtung zum Abriss besteht insoweit nicht und kann auch im derzeitigen Rechtsrahmen nicht begründet werden.

 

zu 2.

Die Steuergelder werden von Bund, Freistaat und Kommune zu gleichen Teilen bereitgestellt. Mit der Feststellung der Förderwürdigkeit durch den Fördermittelgeber wurde die Maßnahme auch von dort als gerechtfertigt eingeschätzt. Die Maßnahme folgt den Zielen des im beschlossenen ISEK und ist somit als Beschlusslage des Stadtrates anzusehen. Die betreffenden Fördermittel wären für die angegebenen Alternativstandorte auch nicht einsetzbar, da dort die erforderliche Förderkulisse fehlt.

 

zu 3.

Die Verantwortung für die benannten Objekte liegt ausschließlich bei den Eigentümern.