Betreff
Einwohneranfrage - Eisenacher Parks und Gärten
Vorlage
EAF-0090/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       25 Thüringer Städte und Orte gehören zu den Außenstandorten der BUGA und haben demzufolge für die Pflege und Erhaltung ihrer Park- und Gartenanlagen hohe Zuwendungen erhalten - eine einmalige Gelegenheit!

Warum hat Eisenach wie Gotha, Mühlhausen, Weimar, Bad Langensalza, Apolda, Schmalkalden, Saalfeld, Nordhausen, Jena, Greiz, Bad Liebenstein u.a. diese Gelegenheit nicht genutzt?

 

2.       Eisenach fehlt ein Gartenamt und Personal zur Pflege der hiesigen Anlagen.

Wann ist damit zu rechnen, dass sich diese Situation ändert?

 

3.       Wurde das im Dezember 2020 beschlossene Grünflächenkonzept mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde (Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie) pflichtgemäß vorbereitet und abgestimmt?

(Wenn ja, warum? - Wenn nein, warum nicht?)

 

4.       Auch die kleinen innerstädtischen Grünflächen werden nicht regelmäßig gepflegt (Unkraut, Gestrüpp, fehlende Entwässerung, wenig Blumen) - schlecht für das Image von Eisenach!

Gibt es Pflegepläne und Kontrollen, die eine permanente Pflege garantieren?

 

5.       Im Wirtschaftshof des Kartausgartens fristen mehr als 30 große Kübelpflanzen seit vielen Jahren ihr Dasein. Argument: ,,Wir haben niemand, der sie gießt!"

Warum schmücken diese nicht zunächst einmal den Kartausgarten (z.B. auch den Bereich der Wandelhalle), die Promenade am Prinzenteich, aber auch unsere Innenstadt, wie es in anderen Städten (u.a. durch Patenschaften mit Geschäftsleuten!) üblich ist?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die zeitweilig zuständige Sachbearbeitung, die aus einer Person bestand und mittlerweile die Stadtverwaltung Eisenach wieder in Richtung Landeshauptstadt verlassen hat, war neben diversen Tätigkeitsbereichen im betreffenden Zeitraum u. a. mit den Vorbereitungen für eine Bewerbung der Stadt Eisenach für eine Landesgartenschau betraut. Insoweit bestanden im Zuständigkeitsbereich der Stadtentwicklung keine entsprechenden personellen Kapazitäten, mit denen die Anregung der Anfragestellerin hätte umgesetzt werden können.

 

zu 2. und zu 4.

Mit Beschluss des Stadtrates vom März 2021 wurde die Einführung eines Grünflächenmanagementsystems beschlossen. Die Stelle wird bis Ende 2021 besetzt sein, so dass mit der Überprüfung der städtischen Flächen wohl ab 2022 begonnen werden kann.

Der Stadtrat hat seine Zustimmung jedoch mit der vorherigen Überprüfung verknüpft, den Pflegeanteil der städtischen Flächen auf weitere noch mögliche Vergaben an durch Firmen verknüpft zu erhöhen. Erst nach dieser Überprüfung der städtischen Flächen durch den neuen Stelleninhaber können weitere Vergaben vorbereitet und damit verbundene Kosten ermittelt werden. Die Vergaben sind dann durch den jeweilig zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligung und Rechnungsprüfung zu genehmigen.

Der jeweilige Kostenrahmen wird dabei eine erhebliche Rolle spielen. Auch die von Ihnen genannten Pflegepläne für die einzelnen städtischen Grünflächen sollen vom Stelleninhaber fortgeschrieben und teilweise neu erstellt werden. So ist es im vorgestellten und durch den Stadtrat bewilligten Grünflächenpflege und -entwicklungskonzept der GrünRaum GmbH beschrieben. Mit der Entscheidung des Stadtrates ist die vorherige Einstellung weiteren Personals im Bereich des Amtes für Infrastruktur derzeit nicht möglich.

 

zu 3.

Die zuständige Denkmalschutzbehörde wird für die Veränderung oder Umgestaltung von städtischen Flächen, für die eine Genehmigung durch diese erforderlich ist, selbstverständlich mit einbezogen. Für den Bereich des Kartausgarten gibt es derzeit laufende Abstimmungen zu anstehenden Maßnahmen. Das o. g. Grünflächenpflege und -entwicklungskonzept diente lediglich als Bestandsaufnahme der städtischen Flächen zur Ermittlung der personellen Defizite anhand des geltenden Objektkatalog Freianlagen (OK-Frei) und musste somit nicht von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden.

 

zu 5.

Es ist nicht vorgesehen im Stadtgebiet generell Kübelpflanzen aufzustellen, die aufwändig gegossen werden müssen. Selbst wenn für einige entsprechende Gießpatenschaften zustande kämen, bliebe das Amt für Infrastruktur für einen Großteil dieser selbst verantwortlich. Für gewisse Veranstaltungen im Innenstadtbereich werden die Kübelpflanzen eingesetzt um zeitweise Akzente zu setzen. Die dauerhafte Pflege an bestimmten verschiedenen Standorten ist aufgrund der bereits mehrfach beschriebenen personellen Engpässe jedoch nicht möglich.