Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung), hier : Einbringung
Vorlage
0421-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung) wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Begründung:

 

Die Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen der Stadt Eisenach erfolgte nach dem Muster der Erhebung von Gebühren ähnlich gelagerter Kommunen.

 

Dabei wurde geprüft, ob die Gebühren noch zeitgemäß sind und ggf. zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Eisenach auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes eine Veränderung der Gebührentatbestände erfolgen könnte.

 

Bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird neben einer Verwaltungsgebühr, die den entstandenen Verwaltungsaufwand decken soll, eine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Bei den Sondernutzungsgebühren handelt es sich dem Rechtscharakter nach um Benutzungsgebühren, die dem Eigentümer / Baulastträger als Gegenleistung für die Benutzung zustehen. Diese Gebühren sollen teilweise den Vorteil abschöpfen, der aus dem über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gebrauch der öffentlich gewidmeten Flächen gezogen werden kann.

 

Die im Gebührenverzeichnis der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach festgelegten Gebühren entsprechen bereits im Durchschnitt denen anderer Städte.

 

Diese Veränderung auf  der Grundlage das Haushaltssicherungskonzept führt zu einer vertretbaren Gebührenerhöhung.

Die allgemeine Kosten- und Preisentwicklung würde diese Gebührenanpassung bei weitem rechtfertigen.

 

Die einzelnen Tatbestände für die Erhebung von Gebühren für Sondernutzung von öffentlichen Grünanlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft und Formulierungen zur Verdeutlichung verändert.

 

Die überarbeitete Satzung wurde vorab mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmt.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung)