Betreff
3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0739-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.


II. Begründung:

 

Es haben sich in der Änderungssatzung noch einige Änderungen zur Einbringung ergeben.

 

Aufgrund der Ablehnung des ursprünglich als 3. Änderungssatzung vorgelegten Antrages der FDP-Stadtratsfraktion (Vorlage: 0574-AT/2021) soll die als 4. Änderungssatzung eingebrachte nunmehr als 3. Änderungssatzung beschlossen werden.

 

Aufgrund eines Hinweises des Landesverwaltungsamtes im Rahmen der Vorprüfung der Satzung, musste der neu einzufügende § 5a überarbeitet werden. Aufgrund der Formulierung „Das Nähere regelt die Hauptsatzung.“ im § 15 ThürKO reicht ein Verweis auf die Geschäftsordnung nicht aus. Dementsprechend wurde die gesamte Regelung aus der Geschäftsordnung wortgleich in die Hauptsatzung übernommen.

 

Weiterhin wurde der § 10a – Jugendbeirat eingefügt. Mit Beschluss vom 10.12.2019 hat sich der Stadtrat für die Einführung eines Jugendbeirates in der Stadt Eisenach ausgesprochen.

In der Thüringer Kommunalordnung wird im §26a die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geregelt. Die Gemeinden sollen bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt die Gemeinde geeignete Verfahren. Diese sind nach der gesetzlichen Vorschrift in der Hauptsatzung zu regeln.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem bestehenden Jugendbeirat empfiehlt es sich, dieses Gremium weiterzuentwickeln und dauerhaft als Beteiligungsgremium von Kindern und Jugendlichen nach § 26 a ThürKO zu etablieren. Ziel des Jugendbeirates ist es, Kinder und Jugendliche mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vor Ort vertraut zu  machen und ihr Interesse an kommunalen Aufgabenstellungen und Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen zu fördern. Städtische Planung soll die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigen und die Sichtweise der jungen Menschen aufnehmen.

Die bisherige Zusammensetzung mit Schüler*innen aus allen weiterführenden Schulen sowie den beratenden Stadtratsmitgliedern und des Stadtjugendringes Eisenach e.V. haben sich bewährt.

Der Jugendbeirat soll als §10a in die Hauptsatzung aufgenommen werden.

Der Entwurf des § 10a der Hauptsatzung wurde im Jugendhilfeausschuss und im Jugendbeirat beraten und in beiden Gremien einstimmig empfohlen.

 

Ebenfalls wurde eine Änderung des § 16 in den Entwurf aufgenommen. Mit der Aufgabe der Kreisfreiheit ist der Wartburgkreis gesetzlich zuständig.

Eine Beantragung einer Landesförderung ist ebenfalls nur für Kreise und kreisfreie Städte möglich. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7.9.2021 das Thema behandelt. Die Beratung der Oberbürgermeisterin, der städtischen Gremien sowie die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden werden aber auch weiterhin als wichtige Aufgabe angesehen. Daher wird die Änderung der Hauptsatzung in der vorgeschlagenen Weise empfohlen. Die Entschädigung in § 12 wurde entsprechend angepasst.

 

Im Übrigen wird auf die Begründung zur Einbringung verwiesen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 3. Änderungssatzung

Anlage 2 – Fließtextversion

 

Hinweis:

Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.