Betreff
Bebauungsplan Nr. 44.2 "Palmental West", hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
0749-StR/2021
Aktenzeichen
61.1/B44.2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 44.2 „Palmental West” (bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 1);

2.       die Begründung zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 2);

3.       dass gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird;

4.       die Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

 

 

 


II. Begründung:

Mit der Beschlussfassung der Plansatzung wird die Grundlage zur Realisierung des städtebaulichen Entwicklungsziels, einer Verdichtung der Wohnbebauung (allgemeines Wohngebiet) am Ortsrand von Eisenach, geschaffen. Der Satzungsplan stimmt mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans überein.

 

Die Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Dementsprechend ist von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen worden.

 

Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 44.2 „Palmental West“ (Bebauungsplan zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Erst mit der vorgenommenen amtlichen Bekanntmachung erlangt die Satzung Rechtskraft und stellt die formelle Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen dar.

 

Mit der Aufstellung des Planes wurde auch die bisher für das gesamte Gebiet Palmental fehlende abwassertechnische Erschließung aufgegriffen und im Auftrag des Trink- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) eine Erschließungsplanung sowohl für die äußeren als auch für die inneren Erschließungsanlagen erstellt. Mit der Umsetzung der äußeren Erschließungsplanung wird gemeinsam mit dem TAV nach derzeitigem Stand 2022 begonnen. Erst danach ist die technische Umsetzung (Anschluss) der inneren Erschließung möglich. Für die innere Erschließung ist gemäß § 3 Abs. 1 des Städtebaulichen Vertrags mit dem Investor eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen. Die Erschließungsvereinbarung sist gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 des Städtebaulichen Vertrages vor Inkrafttreten des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ rechtsverbindlich zu schließen.

Demzufolge wird die Bekanntmachung der Satzung erst nach Schließung der rechtsverbindlichen Erschließungsvereinbarung erfolgen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Satzung zum Bebauungsplan B 44.2 (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)

Anlage 2 - Begründung zum Bebauungsplan

 

Hinweis:

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.