Betreff
Vereinbarungen zwischen den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen sowie dem Wartburgkreis zur Errichtung und dem Betrieb einer zentralen Rechenanlage für die Schulen
Vorlage
0750-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Zusammenarbeit mit der Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie dem Wartburgkreis zum gemeinsamen Betrieb eines zentralen Rechenzentrums für die Schulen. Der Stadtrat stimmt den in den Anlagen 1 bis 3 beigefügten Vereinbarungen zu und ermächtigt die Oberbürgermeisterin, etwaige redaktionelle Änderungen vorzunehmen und die Vereinbarungen zu unterzeichnen.


II. Begründung:

 

Der Bund sowie das Land Thüringen fördern im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024, Teil III die regionale Zusammenarbeit von Schulträgern zum Aufbau professioneller Strukturen zur Administration und Wartung der digitalen Infrastrukturen in den vernetzten Schulen. Für diesen Förderteil stehen Bundes- und Landesmittel in Höhe von 7.353.778 € zur Verfügung (Anlage 4).

 

Die Landkreise Schmalkalden-Meinigen, der Wartburgkreis sowie die Stadt Eisenach streben auf der Grundlage des vorgenannten Förderprogramms eine Zusammenarbeit an und haben jeweils einen Antrag auf Förderung beim Land Thüringen gestellt. Diesen Anträgen wurde mit Zuwendungsbescheiden im Gesamtvolumen von ca. 4,5 Mio. € entsprochen. Der Zuwendungsbescheid für die Stadt Eisenach gewährt eine an diesen Zweck gebundene nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von 740.865,41 € (Anlage 5).

 

Zur Umsetzung des Förderzweck - der Errichtung und den Betrieb eines zentralen Rechenzentrums - sollen die als Anlage 1 bis 3 beigefügten Vereinbarungen geschlossen werden. Gegenstand der „Vereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung und Einführung eines gemeinsam genutzten Rechenzentrums“ ist die Gewährleistung einer einheitlichen Hardware (Anlage 1). Die hierdurch anteilig für die Stadt Eisenach anfallenden Beschaffungskosten sind vollständig über den Zuwendungsbescheid finanziert. Gegenstand des Rahmenvertrages (Anlage 2) sowie des Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung (Anlage 3) sind die Regelung zum späteren laufenden Betrieb des Rechenzentrums. Die hieraus anfallenden Kosten gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Rahmenvertrages werden über die Zusatzvereinbarung des Landes Thüringen zum DigitalPakt Schule (Anlage 6) sowie aus dem DigitalPakt Schule, Teil V – (Anlage 4) finanziert.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Vereinbarung zur Beschaffung

Anlage 2 – Rahmenvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage 3 – Vertrag zur Datenauftragsverarbeitung

Anlage 4 – DigitalPakt-Richtlinie

Anlage 5 – Zuwendungsbescheid

Anlage 6 – Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt

 

Die Anlagen 2 bis 5 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.