II. Fragestellung
1. Welche konkreten Aufgaben sind mit der
Bewachung verbunden und wie viele Stunden täglich erfolgt die Bewachung?
2. Wie würde sich aus Sicht der
Oberbürgermeisterin die Situation vor Ort ohne Bewachung gestalten, d.h. von
welchen konkreten Gefahren, welche die Ausgaben rechtfertigen, wird
ausgegangen?
3. Mit welchen Fristen kann der Vertrag mit dem beauftragten Unternehmen gekündigt werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Gebietskörperschaften, hier die Stadt Eisenach, erfüllen
die Aufgaben zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gemäß § 1
Absatz 4 der Thüringer Verordnung zur Durchführung des
Asylbewerberleistungsgesetzes im übertragenen Wirkungskreis.
Die Fragestellung bezieht sich auf die Inhalte der übertragenen Aufgabe.
zu 2.
Siehe Antwort Frage 1
zu 3.
Siehe Antwort Frage 2
Mit der Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis entfällt die Zuständigkeit für die übertragene Aufgabe der Stadt Eisenach ab dem 01.01.2022.