Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Bewachungskosten für Asylbewerber in Eisenach
Vorlage
AF-0208/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche konkreten Aufgaben sind mit der Bewachung verbunden und wie viele Stunden täglich erfolgt die Bewachung?

2.       Wie würde sich aus Sicht der Oberbürgermeisterin die Situation vor Ort ohne Bewachung gestalten, d.h. von welchen konkreten Gefahren, welche die Ausgaben rechtfertigen, wird ausgegangen?

3.       Mit welchen Fristen kann der Vertrag mit dem beauftragten Unternehmen gekündigt werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Gebietskörperschaften, hier die Stadt Eisenach, erfüllen die Aufgaben zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gemäß § 1 Absatz 4 der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes im übertragenen Wirkungskreis.

 

Die Fragestellung bezieht sich auf die Inhalte der übertragenen Aufgabe.

 

 

zu 2.

Siehe Antwort Frage 1

 

 

zu 3.

Siehe Antwort Frage 2

 

 

Mit der Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis entfällt die Zuständigkeit für die übertragene Aufgabe der Stadt Eisenach ab dem 01.01.2022.