Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Sachstand "Tor zur Stadt"
Vorlage
AF-0113/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1)      Hat der Investor den vom OB für Januar angekündigten Bauantrag gestellt?

Ø      Wenn ja, wann wird dieser in den zuständigen Ausschüssen und der AG vorgestellt?

Ø      Wenn nein, warum nicht und wann wird dies geschehen?

2)      Geht der OB davon aus, dass die vertraglichen Festlegungen, das Projekt Einkaufszentrum (EKZ) bis Ende 2012 zu  realisieren, eingehalten werden? Wenn nein, welche Konsequenzen hätte dies für die Stadt?

3)      Wann tagte die AG Tor zur Stadt mit welchen Mitgliedern zu welchem Inhalt das letzte Mal?

4)      Werden die Mitglieder der AG regelmäßig über den aktuellen Stand zum Projekt informiert bzw. beratend einbezogen?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.)

 

Der Bauantrag wird in den zuständigen Ausschüssen und der AG beraten, wenn er der Genehmigungsbehörde zur Bearbeitung vorliegt.

 

zu 2.)

 

Ja.

 

zu 3.)

 

Die letzte reguläre Sitzung fand am 10.02.2010 mit 5 Mitgliedern (+ Hr. Diedrich) zum Thema “Vorentwurf B-Plans 6.0” statt, es wurde insbesondere die Positionierung der AG beraten. Im Ergebnis wurde im Zuge der frühzeitigen Beteiligung im April 2010 federführend durch Herrn Wiesmaier und Herrn Salberg eigene Stellungnahme der AG verfasst, am 17.05. allen Mitgliedern zur Prüfung vorgelegt und nach Überarbeitung an das Amt 65 gegeben. Beiträge kamen vor allem von Herrn v. Trott und Frau Volkmar, während Frau Klimpt auf die separate Stellungnahme des Förderkreises verwies. Seither waren mangels neuer erörterungswürdiger Themen (Entwurf Gebäude+Erschließung EKZ, Planung ZOB, Entwurf B-Plan) keine weiteren Runden erforderlich. Ebenso wurde durch kein AG-Mitglied ein solcher Bedarf selbst angemeldet.

 

 

 

zu 4.)

 

Grundsätzlich ja, nur gab es in den letzten Monaten keine für die AG relevanten neuen Sachstände. Eine nächste Einbeziehung ist zur Erörterung der Entwurfsplanung ZOB vsl. Anfang September sowie nach der Vorlage des Bauantrages vorgesehen.