Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 - Grundsicherung SGB XII - in Höhe von 157.000,00 €
Vorlage
0772-StR/2021
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 (Grundsicherung SGB XII) in Höhe von 157.000 €.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für Grundsicherung) in Höhe von 157.000 €.

 


II. Begründung:

 

Bei den Leistungen im Deckungskreis 020 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.

 

Die Planung dieser Ausgaben gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer Veränderungen unterliegen.

 

Darüber hinaus fielen auch im laufenden Jahr aufgrund von rückwirkenden Einstufungen der Deutschen Rentenversicherung, Fälle aus der Hilfe zum Lebensunterhalt (befristet  erwerbsunfähig) in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer dauerhaften Erwerbsminderung.

 

Im Haushaltsplan 2021 wurden im Deckungskreis 0020 Mittel in Höhe von 2.880.949,00 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 18.10.2021 – bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 2.503.043,85 €.

 

Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ergeben sich hochgerechnet für das Jahr 2021 für diesen Deckungskreis Ausgaben in Höhe von 3.052.043,00  €.

 

Dies ergibt zum jetzigen Zeitpunkt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 157.000,00 €.

 

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden zu 100% vom Bund getragen. Die Abrechnung und die Erstattung erfolgt quartalsweise.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für Grundsicherung) in Höhe von 157.000,00 €.

 

Da es sich um unabweisbare Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.