I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis
0020 (Grundsicherung SGB XII) in Höhe von 157.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in
der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für Grundsicherung) in Höhe
von 157.000 €.
II.
Begründung:
Bei den Leistungen im Deckungskreis 020 (Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.
Die Planung dieser Ausgaben gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen
immer Veränderungen unterliegen.
Darüber hinaus fielen auch im laufenden Jahr aufgrund von rückwirkenden
Einstufungen der Deutschen Rentenversicherung, Fälle aus der Hilfe zum
Lebensunterhalt (befristet
erwerbsunfähig) in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer dauerhaften Erwerbsminderung.
Im Haushaltsplan 2021 wurden im Deckungskreis 0020 Mittel in Höhe von
2.880.949,00 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 18.10.2021 –
bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 2.503.043,85 €.
Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung ergeben sich hochgerechnet für das Jahr 2021 für
diesen Deckungskreis Ausgaben in Höhe von 3.052.043,00 €.
Dies ergibt zum jetzigen Zeitpunkt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 157.000,00 €.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
werden zu 100% vom Bund getragen. Die Abrechnung und die Erstattung erfolgt
quartalsweise.
Die Deckung erfolgt
durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für
Grundsicherung) in Höhe von 157.000,00 €.
Da es sich um unabweisbare Pflichtaufgaben nach
dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.