Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe HH-St. 42000.711000 - Rückzahlung Zuweisung an das Land - in Höhe von 43.310,34 €
Vorlage
0775-HFA/2021
Aktenzeichen
50.2
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die außerplanmäßige Ausgabe in der HH-St. 42000.711000 (Rückzahlung Zuweisung an das Land) in Höhe von 43.310,34 €.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 43.310,34 €.

 


II. Begründung

 

Im Rahmen des Durchführungserlasses zum Corona-Sondervermögen -hier: Zuweisungen an kommunale Gebietskörperschaften für Mehraufwendungen bei der Unterbringung von Geflüchteten aufgrund der Corona-Pandemie- wurden der Stadt Eisenach Mittel in Höhe von 134.800,00 € zugewiesen.

 

Hiervon wurden im Dezember 2020 50% und damit ein Betrag in Höhe von 67.400,00 € an die Stadt Eisenach überwiesen. Dies erfolgte analog bei allen Gebietskörperschaften.

 

Mit Antrag vom 15.09.2020 wurden entsprechend der Anforderungen des Durchführungserlasses für den Zeitraum 01.03.2020-31.07.2020 Mittel in Höhe von 19.372,26 € beantragt und im Zusammenhang mit der Quarantäne der Gemeinschaftsunterkunft Eisenach verwendet.

 

Mit Antrag vom 29.09.2021 wurden entsprechend der Anforderungen des Durchführungserlasses für den Zeitraum vom 01.08.2020-30.06.2021 Mittel in Höhe von 4.717,40 € beantragt und für das Vorhalten einer Quarantänewohnung für Asylbewerber verwendet.

 

Aufgrund der Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis entfällt die Zuständigkeit der Stadt für die Unterbringung von Asylbewerbern. Die Gemeinschaftsunterkunft Eisenach wird daher aufgelöst.

Derzeit erfolgt die Freilenkung der Gemeinschaftsunterkunft, die dort wohnenden Asylbewerber ziehen in Wohnungen. Zusätzliche Quarantänewohnungen sind daher nicht  mehr erforderlich.

 

Von der Zuweisung an die Stadt Eisenach in Höhe von 67.400,00 € wurden insgesamt angefallene Kosten in Höhe von 24.089,66 € beantragt und verwendet.

 

Der nicht verwendete Differenzbetrag in Höhe von 43.310,34 € ist an das Land Thüringen zurückzuzahlen.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 43.310,34 €.