I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die außerplanmäßige
Ausgabe in der HH-St. 42000.711000 (Rückzahlung Zuweisung an das Land) in Höhe
von 43.310,34 €.
Die Deckung
erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle
90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 43.310,34 €.
II. Begründung
Im Rahmen des Durchführungserlasses zum Corona-Sondervermögen -hier:
Zuweisungen an kommunale Gebietskörperschaften für Mehraufwendungen bei der
Unterbringung von Geflüchteten aufgrund der Corona-Pandemie- wurden der Stadt
Eisenach Mittel in Höhe von 134.800,00 € zugewiesen.
Hiervon wurden im Dezember 2020 50% und damit ein Betrag in Höhe von
67.400,00 € an die Stadt Eisenach überwiesen. Dies erfolgte analog bei allen
Gebietskörperschaften.
Mit Antrag vom 15.09.2020 wurden entsprechend der Anforderungen des
Durchführungserlasses für den Zeitraum 01.03.2020-31.07.2020 Mittel in Höhe von
19.372,26 € beantragt und im Zusammenhang mit der Quarantäne der
Gemeinschaftsunterkunft Eisenach verwendet.
Mit Antrag vom 29.09.2021 wurden entsprechend der Anforderungen des
Durchführungserlasses für den Zeitraum vom 01.08.2020-30.06.2021 Mittel in Höhe
von 4.717,40 € beantragt und für das Vorhalten einer Quarantänewohnung für
Asylbewerber verwendet.
Aufgrund der Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis
entfällt die Zuständigkeit der Stadt für die Unterbringung von Asylbewerbern.
Die Gemeinschaftsunterkunft Eisenach wird daher aufgelöst.
Derzeit erfolgt die Freilenkung der Gemeinschaftsunterkunft, die dort
wohnenden Asylbewerber ziehen in Wohnungen. Zusätzliche Quarantänewohnungen
sind daher nicht mehr erforderlich.
Von der Zuweisung an die Stadt Eisenach in Höhe von 67.400,00 € wurden
insgesamt angefallene Kosten in Höhe von 24.089,66 € beantragt und verwendet.
Der nicht verwendete Differenzbetrag in Höhe von 43.310,34 € ist an das
Land Thüringen zurückzuzahlen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle
90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 43.310,34 €.