Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Fördermittel LEG und Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0115/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.             In welcher Höhe belaufen sich die nicht ausgereichten Fördermittel für die

Ø             Maßnahmen des Grundsatzbeschlusses (Punkt 4) in 2008, 2009 und 2010

Ø             die Projektsteuerung durch die LEG in 2008, 2009 und 2010?

2.             Aus welcher Haushaltsstelle hat der OB die Finanzierung dieser Maßnahmen vorgenommen?

3.             Wie gedenkt der OB die Finanzierung dieser Maßnahmen ohne Fördermittel für die weiteren Jahre sicherzustellen?

4.             In wie weit ist der von der LEG bei einer Bürgerversammlung vorgestellt Zeitplan durch den Ausfall der Fördermittel betroffen?

 

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Bisher nicht ausgereicht wurden beantragte Fördermittel für

  • die ZOB-Planung 2009 (Vorplanung zzgl. verkehrstechnische Untersuchungen) in Höhe von 22.316,67 € (Zuschussanteil 66,67 %, beantragte Gesamtkosten 33.475,00 €), der Bewilligungsantrag datiert vom 30.11.09, dieser konnte vom TLVwA, wie bereits zur Anfrage AF-0092/2010 berichtet, bisher nicht beschieden werden;
  • die LEG-Leistungen 2009 in Höhe von 38.068,57 € (Zuschussanteil 66,67 %, beantragte Gesamtkosten 57.100,00 €) und 2010 in Höhe von 37.722,05 € (Zuschussanteil 66,67 %, beantragte Gesamtkosten 56.538,07 €), die Bewilligungsanträge datieren vom 12.11.2008 bzw. 22.12.2009 und konnten ebenfalls aus den in Anfrage AF-0092/2010 dargelegten Gründen bisher nicht bewilligt werden.
  • Die LEG-Leistungen 2008 wurden wie beantragt gefördert.

Zu 2.:

  • Vorplanung ZOB aus HH-Stelle 61512/000.96025
  • Finanzierung LEG 2009+2010 aus HH-Stelle 61512/000.98600

Zu 3.:

Bei allen vorfinanzierten Vorhaben handelt es sich um Leistungen der Planung bzw. Vorbereitung (bzw. um aus Vorjahren fortgeführte Leistungen), die gemäß Thüringer Städtebau-Förderrichtlinie förderfähig und aufgrund der eingereichten Anträge und geführten Abstimmungen grundsätzlich förderunschädlich sind. Zur Lösung des operativen Fördermittelproblems Stadtumbau, welches sich nicht auf die Stadt Eisenach beschränkt, ist der Oberbürgermeister gegenüber dem TMBLV und TLVwA aktiv.

 

Zu 4.:

Die derzeitigen Aktivitäten folgen dem LEG-Zeitplan, eine Betroffenheit liegt nicht vor. Bei Ausreichung der beantragten und noch zu beantragenden Fördermittel, ohne die das Projekt selbstverständlich nicht umgesetzt werden kann, bleibt die Umsetzung wie geplant realistisch.