II. Fragestellung

 

1.       Wie ist das Ergebnis der von der Oberbürgermeisterin am 05.03.2019 zugesagten Prüfung?

2.       Welche Gespräche wurden mit wem in der Sache seit dem 05.03.2019 mit welchem Ergebnis geführt?

3.       Wann kann der Sachverhalt „Öffentliche Stadtratssitzungen per Livestream“ abschließend durch eine Beschlussvorlage in einer Sitzung des Stadtrates beraten und beschlossen werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Als Ergebnis der internen Prüfung wurde zur ersten Sitzung des Stadtrates am 25.06.2019 eine Beschlussvorlage zur Liveübertragung der Stadtratssitzungen (Anlage 1) eingebracht und einstimmig beschlossen. Im Rahmen der Umsetzung wurde dann der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte eingebunden. Da datenschutzrechtliche Bedenken zur Liveübertragung der Stadtratssitzungen in das Internet bestanden, wurde in der Sitzung des Stadtrates am 10.09.2019 in Form einer Berichtsvorlage (Anlage 2) darüber informiert, dass eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses nicht erfolgen kann. Weiterhin wurde zur Sitzung des Stadtrates am 13.10.2020 erneut über den Sachstand informiert (Anlage 3). Auch nach nochmaliger interner Prüfung gab und gibt es keine rechtssichere Möglichkeit zur Umsetzung der Liveübertragung von Stadtratssitzungen in das Internet.

 

Im Rahmen der Novellierung der Thüringer Kommunalordnung gab es Bestrebungen zur Aufnahme einer Regelung zur Übertragung von Gremiensitzungen in das Internet. Allerdings wurde keine entsprechende Regelung in die Kommunalordnung aufgenommen. Dies ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass auch beim Landesgesetzgeber die rechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten. Noch nicht einmal bei der Durchführung von Gremiensitzungen als Videokonferenz im Rahmen einer Notlage gemäß § 36a ThürKO besteht die Möglichkeit der Übertragung von Sitzungen in das Internet. Hier muss ein öffentlich zugänglicher Raum zur Verfügung gestellt werden, in dem die Bürger die Sitzung verfolgen können.

 

 

zu 2.

Es wird auf die Berichtsvorlagen 0087-BR/2019 (Anlage 2) und 0389-BR/2020 (Anlage 3) verwiesen.

 

 

zu 3.

Es wird derzeit geprüft, ob nach der nicht erfolgten Aufnahme einer Regelung in die Kommunalordnung dem Stadtrat die Aufhebung des Beschlusses zur Liveübertragung der Stadtratssitzungen (Anlage 1) vorgeschlagen wird.